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Rechtsmeldung | Singapur | Steuerrecht

MLI der OECD tritt am 1. April 2019 für Singapur in Kraft

Dabei handelt es sich um das mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung der OECD.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 28. März 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.


Durch die sogenannte "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" (MLI) wird zum einen der Prozess zur Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen kürzer und zum anderen werden die BEPS-Empfehlungen implementiert.

Am 21. Dezember 2018 hatte Singapur die Ratifikationsurkunde bei der OECD eingereicht. Das Übereinkommen soll nach der von Singapur vorgelegten Liste auf 86 bestehende Steuerabkommen (Covered Tax Agreements), darunter auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Anwendung finden. Deutschland hat das MLI wie Singapur am 7. Juni 2017 unterzeichnet.

Zum Thema:

  • Text des Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Englisch; Deutsch)

  • Liste der Vorbehalte Singapurs bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde (Englisch)


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