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China: Steuerzuschläge und sonstige Steuern

Auf die chinesische Umsatzsteuer (VAT) werden Abgaben aufgeschlagen. Zu einigen sonstigen Steuern, die zuvor nur in Übergangsbestimmungen geregelt waren, entstanden eigene Gesetze.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Steuerzuschläge

Seit dem Jahr 2010 werden auf verbrauchs- und umsatzsteuerpflichtige Umsätze sogenannte Zuschläge für Städtebau und Bildung erhoben (Urban Maintenance and Construction Tax und Education Surcharge). China zieht seitdem auch von ausländisch investierten Unternehmen diese beiden Zuschläge ein. Damit ist die letzte seit den 1980er Jahren bestehende steuerliche Besserstellung ausländischer Unternehmen aufgehoben.

Der Steuersatz der Urban Maintenance and Construction Tax (Infrastrukturabgabe) beträgt 7 Prozent, 5 Prozent oder 1 Prozent des an indirekten Steuern (Verbrauchs- oder Umsatzsteuer) abzuführenden Betrages. Welcher Steuersatz im Einzelnen Anwendung findet, variiert regional beziehungsweise bestimmt sich danach, ob das Unternehmen in einer Stadt, einer Gemeinde oder auf dem Land angesiedelt ist.

Es gab lediglich Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Urban Maintenance and Construction Tax. Am 11. August 2020 wurde das "Urban Maintenance and Construction Tax Law" verabschiedet, das diese Regelungen seit dem 1. September 2021 ersetzt.

Die Bildungsabgabe fällt in Höhe von 3 Prozent der VAT an zuzüglich gegebenenfalls einer lokalen Education Surtax von 2 Prozent der VAT.

Die Zuschläge sind zusammen mit den sonstigen Mehrwertsteuern abzuführen.

Stempelsteuer

Die Stempelsteuer (stamp duty oder stamp tax) wird auf bestimmte Verträge und Rechtsdokumente erhoben und beträgt zwischen 0,005 Prozent und 0,1 Prozent, für Kaufverträge beispielsweise 0,03 Prozent.

Das neue "Stamp Tax Law" wurde am 10. Juni 2021 verabschiedet (zum Gesetzesentwurf siehe: GTAI-Rechtsmeldung vom 4. März 2021). Es trat am 1. Juli 2022 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Übergangsvorschriften zur Stempelsteuer.

Umweltschutzbezogene Steuern

Bezüglich der Steuer auf die Verwertung natürlicher Ressourcen wurde am 26. August 2019 das "Resource Tax Law" verabschiedet, das am 1. September 2020 in Kraft trat. Die Steuersätze der Ressourcensteuer variieren je nach Rohstoff.

Eine weitere Steuer zum Zwecke des Umweltschutzes ist die "Environmental Protection Tax", deren zugrundeliegendes Gesetz seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist. Besteuert werden Unternehmen mit umweltbelastender Produktion bei direkter Einleitung von Schadstoffen in die Umwelt. Es gelten unterschiedliche Steuersätze je nach Region sowie Art und Ausmaß der Belastung (Luft, Lärm, Wasser und feste Abfälle).

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