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Steuerrecht in Ghana

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ghanaische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ghana gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der ghanaischen Körperschaft- und Einkommensteuer ist der Income Tax Act 2015 (ACT 896) (Section 1-114; Section 115-139) in seiner aktuellen Fassung. Die Mehrwertsteuer ist im Value Added Tax Act 2013 (ACT 870) in seiner aktuellen Fassung geregelt. Änderungen durch die jährlich erlassenen Finanzgesetze sind abrufbar auf der Webseite der ghanaischen Finanzbehörde (Ghana Revenue Authority; GRA). 

Körperschaftsteuer

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz (standard corporate income tax) beträgt in Ghana zurzeit 25 Prozent. Für bestimmte Wirtschaftszweige bestehen davon abweichende Steuersätze. In den Freihandelszonen (Free Zones) wird grundsätzlich eine zehnjährige Steuerbefreiung (tax holiday) gewährt; danach kommt ein reduzierter Steuersatz zur Anwendung.

Einkommensteuer

Ghana folgt bei der Einkommensteuer dem Welteinkommensprinzip. Wer in Ghana ansässig ist, muss somit sein weltweites Einkommen versteuern. Wer nicht ansässig ist, muss lediglich sein in Ghana erwirtschaftetes Einkommen versteuern. Eine Person gilt nach ghanaischem Recht dann als steuerlich ansässig, wenn sie ghanaischer Staatsbürger ist und nicht das gesamte Veranlagungsjahr ihren Wohnsitz außerhalb Ghanas hatte, sie sich während eines 12-monatigen Zeitraumes mindestens 183 Tage in Ghana aufgehalten hat, ein ins Ausland entsandter Angestellter oder Beamter der ghanaischen Regierung ist oder einen Wohnsitz in Ghana hat und sich weniger als 365 zusammenhängende Tage außerhalb Ghanas aufgehalten hat.

Der Einkommensteuersatz für lokale natürliche Personen (resident individuals) erfolgt nach folgender progressiver Staffelung:

Einkommen (in Ghana-Cedi, GHc)

Steuersatz

Die ersten 3.828

0%

Die nächsten 1.200

5%

Die nächsten 1.440

10%

Die nächsten 36.000

17,5%

Die nächsten 197.532

25%

Über 240.000

30%

Einkommen von ausländischen Arbeitnehmern (non-resident individuals) wird pauschal mit 25 Prozent besteuert.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer in Höhe von 12,5 Prozent wird zusammen mit der 2,5-prozentigen National Health Insurance Levy (NHIL) sowie der 2,5-prozentigen Ghana Education Trust Fund Levy (GETF) erhoben. Seit Mai 2021 erhebt die ghanaische Regierung darüber hinaus den Covid-19 Health Recovery Levy in Höhe von einem Prozent auf alle Warenlieferungen und die Erbringung von Dienstleistungen. Damit erhöht sich die Steuerbelastung von ehemals 17,5 Prozent auf 18,5 Prozent. Für registrierte Händler (retailers and wholesalers) fällt ein pauschaler Mehrwertsteuersatz in Höhe von 3 Prozent an.

Für Waren und Dienstleistungen, die für den Export bestimmt sind oder im Rahmen einer im Ausland durchgeführten Tätigkeit erworben werden, fällt in der Regel ein reduzierter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 0 Prozent an. Einige Waren und Dienstleistungen sind darüber hinaus von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem Tierprodukte, Pestizide, bestimmte Lebensmittel, Fischereiausrüstung, Wasser- und Stromversorgung, Druckerzeugnisse, Dienstleistungen im Bildungswesen oder im medizinischen Bereich sowie Maschinen für den Einsatz im Bergbau, der Landwirtschaft, in Erdölbetrieben, im Gartenbau, bei Eisenbahnen oder Straßenbahnen. Die vollständige Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen ist abrufbar in der First Schedule im Anhang des Value Added Tax Act 2013.

Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 200.000 Ghana-Cedi über einen Zeitraum von 12 Monaten sind verpflichtet, sich bei der Ghana Revenue Authority (GRA) steuerlich zu registrieren.

Für Waren und Dienstleistungen, die durch ein nicht ansässiges Unternehmen erbracht werden, ist der Importeuer bzw. der Empfänger der Dienstleistung verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu zahlen. Es gilt somit eine Art Reverse-Charge-Verfahren. Eine Ausnahme gilt allerdings für Telekommunikationsdienstleistungen und den elektronischen Handel (electronic commerce). Hier sind nicht ansässige Unternehmen verpflichtet, sich steuerlich zu registrieren, wenn sie die Schwelle von 200.000 Ghana-Cedi Umsatz in einem 12-monatigen Zeitraum überschreiten.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das  Abkommen vom 12. August 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ghana zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und vom Veräußerungsgewinn ( BGBl. 2006 II S. 1018) ist am 14. Dezember 2007 in Kraft getreten.

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