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Steuerrecht in Polen
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die in Polen geltenden Steuerarten und Steuersätze.
03.05.2021
Von Marcelina Nowak, Dmitry Marenkov | Bonn
Steuerarten
Im Unterschied zu vielen osteuropäischen Nachbarstaaten verfügt Polen über kein einheitliches Steuergesetzbuch. Vielmehr werden die einzelnen Steuerarten in separaten Einzelgesetzen geregelt, unter anderem:
- Körperschaftsteuergesetz vom 15. Februar 1992 ("Ustawa o podatku dochodowym od osób prawnych") in seiner aktuellen Fassung;
- Einkommensteuergesetz vom 26. Juli 1991 ("Ustawa o podatku dochodowym od osób fizycznych") in seiner aktuellen Fassung;
- Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen ("Ustawa o podatku od towarów i uslug") in seiner aktuellen Fassung, das Grundlage der Umsatzbesteuerung ist.
Körperschaftsteuer (CIT)
Der Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 19 Prozent. Am 1. Januar 2019 trat eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes in Kraft, wonach die begünstigte Körperschaftssteuer 9 Prozent beträgt. Der neue Satz ersetzt den bisher geltenden Satz von 15 Prozent. Die niedrigere CIT gilt nur für eine bestimmte Gruppe von Steuerzahlern, die bestimmte, im Gesetz festgelegte Bedingungen erfüllen.
Kleine Unternehmen und Unternehmensgründer können von niedrigeren CIT-Sätzen profitieren. Sie gelten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (und andere juristische Personen, die zur Zahlung der CIT verpflichtet sind). Der reduzierte Steuersatz findet Anwendung auf neu geschaffene Unternehmen und solche, deren Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Vorsteuerjahr weniger als 1.200.000 Euro betrugen. Personengesellschaften (OHG, KG) unterliegen der Einkommensteuer.
Exkurs: Ein neues Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Danach wird die Kommanditgesellschaften auch der Körperschaftsteuer unterzogen (seit dem 1. Mai 2021 gilt für sie die neue Besteuerungsregel) und die sog. estnische Körperschaftsteuer wird in Polen eingeführt.
Einkommensteuer (PIT)
Bei der Einkommensteuer gibt es zwei Steuersätze: 18 Prozent (Jahreseinkommen von bis zu 85.528 Zloty) und 32 Prozent. Gewerbetreibende und die der Einkommensteuer unterliegenden Personengesellschaften haben die Option, sich für die lineare Besteuerung (19 Prozent) zu entscheiden.
Mehrwertsteuer (VAT)
Im Bereich der Mehrwertsteuer gilt seit 2011 der Regelsatz in Höhe von 23 Prozent. Daneben bestehen ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Höhe von 5 Prozent und 8 Prozent für bestimmte Nahrungsmittel und Arzneimittel. Die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer leistet Unterstützung bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zur Besteuerung in Polen finden Sie auf dem Informationsportal des polnischen Finanzministeriums.
Doppelbesteuerungsabkommen
Zwischen Deutschland und Polen besteht seit 2004 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen abrufbar ist.
Split-Payment-Verfahren
Schon seit Juli 2018 besteht die Möglichkeit, das Split-Payment-Verfahren anzuwenden, also die Mehrwertsteuer getrennt abzuführen. Ab dem 1. November 2019 ist diese Methode für einige Steuerzahler obligatorisch geworden. Auf alle im Anhang 15 des Umsatzsteuergesetzes gelisteten Verkäufe von Dienstleistungen und Waren (zusätzlich muss der Bruttowert der Transaktion 15.000 PLN, also ca. 3.507 Euro, betragen; Verkäufer und Empfänger müssen zudem Mehrwertsteuerzahler sein) findet die getrennte Zahlung der Mehrwertsteuer Anwendung.