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Tansania: Steuerrecht

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das tansanische Steuerrecht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Tansania besteht bislang nicht.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlagen des tansanischen Steuerrechts sind der Income Tax Act  und der Value Added Tax Act. Außerdem ist der Tax Administration Act zu beachten. Wichtig sind darüber hinaus die jährlichen Finanzgesetze (Finance Acts), mit denen unter anderem auch die vorstehend genannten Gesetze regelmäßig geändert werden.

Auf Sansibar gelten unter anderem der Value Added Tax Act No. 4 of 1998 und der Tax Administration and Procedures Act, No. 7 of 2018.

Zuständige Finanzbehörden sind in Tansania die Tanzania Revenue Authority (TRA) und auf Sansibar das Zanzibar Revenue Board (ZRB).

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz (corporate income tax) für lokale Unternehmen (resident companies) beträgt in Tansania zurzeit 30 Prozent (Standardsatz; siehe Sec. 3 First Schedule Income Tax Act). Für neue Unternehmen in bestimmten Wirtschaftszweigen bestehen davon abweichende Steuersätze. So zahlen neu gegründete Unternehmen, die Kraftfahrzeuge, Traktoren oder Fischerboote montieren, mit Genehmigung der tansanischen Regierung für fünf Jahre einen Körperschaftsteuersatz von 10 Prozent. Neu gegründete Unternehmen in der Pharma- und Lederindustrie zahlen mit Genehmigung der tansanischen Regierung einen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 20 Prozent für die ersten fünf Jahre ab Produktionsaufnahme.

Kleine Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100 Millionen Tansania-Schilling (T.Sh.) unterliegen einem Steuersatz mit folgender progressiver Staffelung:

Umsatz (T.Sh. pro Jahr)Steuersatz, wenn im Sinne von Sec. 35 Tax Administration Act keine ausreichende Finanzbuchhaltung vorliegt (T.Sh.)Steuersatz, wenn im Sinne von Sec. 35 Tax Administration Act eine Finanzbuchhaltung vorliegt (T.Sh.)
bis 4.000.00000%
4.000.001 – 7.000.000100.0003% auf den 4.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
7.000.001 – 11.000.000250.00090.000 plus 3% auf den 7.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
11.000.001 – 14.000.000450.000230.000 plus 3% auf den 11.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz
14.000.001 – 100.000.000nicht anwendbar450.000 plus 3% auf den 14.000.000 T.Sh. übersteigenden Umsatz

In den Export Processing Zones (EPZ) beziehungsweise Special Economic Zones (SEZ) werden grundsätzlich zehnjährige Steuerbefreiungen (tax holidays) gewährt.

Einkommensteuer

Tansania folgt bei der Einkommensteuer dem Welteinkommensprinzip. Wer in Tansania ansässig ist, muss somit sein weltweites Einkommen versteuern. Wer nicht ansässig ist, muss lediglich sein in Tansania erwirtschaftetes Einkommen versteuern.

Der Einkommensteuersatz für Ansässige erfolgt nach folgender progressiver Staffelung:

Einkommen (T.Sh. pro Jahr)Steuersatz (in Prozent)
bis 3.240.0000
3.240.001 – 6.240.0008
6.240.001 – 9.120.00020
9.120.001 – 12.000.00025
über 12.000.00130

Nicht ansässige Personen unterliegen einem pauschalen Einkommensteuersatz in Höhe von 30 Prozent.

Umsatzsteuer

Der Normalsatz der Umsatzsteuer in Tansania beträgt 18 Prozent (siehe Sec. 5 Value Added Tax Act). Auf einige Waren und Dienstleistungen ist ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 Prozent anwendbar. Dazu gehören unter anderem der Export von Waren und Dienstleistungen, Dienstleistungen in Bezug auf Waren, die nicht in Tansania verbleiben, beispielsweise die Lagerung, das Be- und Entladen oder die Abfertigung, Telekommunikationsdienstleistungen an nicht in Tansania ansässige Personen oder Immobiliendienstleistungen, sofern sich die betroffene Immobilie außerhalb von Tansania befindet.

Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel des täglichen Bedarfs, landwirtschaftliche Betriebsmittel wie beispielsweise Dünger oder Pestizide, Medikamente und medizinische Dienstleistungen sowie Dienstleistungen in den Sektoren Bildung, Finanzen und Versicherungen. Die vollständige Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen ist im Anhang des Value Added Tax Act abrufbar.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 200 Millionen Tansania-Schilling sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde (Tanzania Revenue Authority, TRA) zu registrieren.

Nicht ansässige Unternehmen, die in Tansania umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten (economic activity) ausüben, sind verpflichtet, einen Vertreter zu benennen, der sich in Tansania registrieren muss und für das Abführen der Umsatzsteuer verantwortlich ist. Auf Dienstleistungen findet eine Art Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Das bedeutet, dass eine Dienstleistung eines nicht ansässigen Unternehmens an ein in Tansania steuerlich registriertes Unternehmen als inländische Dienstleistung behandelt wird und der Empfänger verpflichtet ist, die Umsatzsteuer abzuführen.

Auf Sansibar gilt hingegen ein regulärer Umsatzsteuersatz in Höhe von 15 Prozent. Ein reduzierter Umsatzsteuersatz in Höhe von 0 Prozent ist unter anderem auf den Export von Waren und Dienstleistungen aus Sansibar oder auf Lebensmittel und steuerfreie Waren anwendbar, die in einem Flugzeug oder auf einem Schiff angeboten werden. Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem bestimmte Lebensmittel oder Materialien im Gesundheits- und Bildungssektor. Die vollständigen Listen sind in der First und Second Schedule des Value Added Tax Act No. 4 of 1998 abrufbar.

Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Tansania-Schilling sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde (Zanzibar Revenue Board, ZRB) zu registrieren.

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