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Rechtsmeldung EU Steuerrecht

Umfrage zu grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten

Die Europäische Kommission führt eine Umfrage zum Thema „Wie kann die grenzüberschreitende Beilegung von Steuerstreitigkeiten von Unternehmen in der EU erleichtert werden?“ durch.

Von Nadine Bauer | Bonn

Die Beantwortung des Fragebogens soll dazu dienen, Erfahrungen mit der derzeitigen Lösung grenzüberschreitender Streitigkeiten mitgliedstaatlicher Steuerverwaltungen einzufangen sowie Erwartungen und Ideen insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) innerhalb der Europäischen Union zu sammeln. 

Ziel ist es, ein Programm zu etablieren, das es den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten ermöglicht, grenzüberschreitende Steuerfragen gemeinsam und präventiv zu lösen. Ein solches Programm soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit bieten, der Steuerverwaltung ihres Wohnsitzmitgliedstaates ein Problem anzutragen, mit dem sie im Bereich der Besteuerung ihrer grenzüberschreitenden Aktivitäten konfrontiert sind. Die Steuerverwaltung soll diese Problematik dann mit der zuständigen Steuerverwaltung im betreffenden Mitgliedstaat erörtern und gemeinsam eine Lösung finden.

Die Beteiligung an der Umfrage ist bis zum 15. September 2021 möglich. Teilnehmen können neben Unternehmen und Wirtschaftsverbänden unter anderem auch EU-Bürger:innen sowie Forschungseinrichtungen.

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