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Kanada: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kanada am 1. Mai 1992 in Kraft getreten.
16.03.2023
Von Jan Sebisch, Verena della Vedova, Alexander von Hopffgarten
Das UN-Kaufrecht (CISG -United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist automatisch anwendbar, sobald der Anwendungsbereich eröffnet ist (Artikel 1 ff.); dies ist bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen der Fall. Allerdings können die Parteien die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen (Artikel 6). Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.