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Recht kompakt | Japan | Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen in Japan

Rechtsgrundlage des japanischen Devisen- und Kapitalverkehrsrechts ist das Foreign Exchange and Foreign Trade Law.

Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das Devisenrecht Japans ist seit 1998 vollständig liberalisiert, ein Genehmigungsverfahren für Transaktionen besteht nicht. Stattdessen gibt es eine sogenannte requirement for after-the-fact notification.

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als eine Million Yen und Edelmetallen (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 Prozent) von über einem Kilogramm unterliegt einer Meldepflicht.

Unternehmen und Privatpersonen können Devisengeschäfte bei einer Bank ihrer Wahl (auch bei einer Bank im Ausland) abwickeln. Zuständig für Fremdwährungs- und Devisenangelegenheiten sind das Finanzministerium und das Ministry of Economy, Trade and Industry (METI).

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