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Rechtsmeldung | EU | Geldwäsche

Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU

Das von der Europäischen Kommission letzte Woche vorgestellte Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen.

Von Marcelina Nowak | Bonn

Als erstes soll die mittlerweile Sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen. Diese regelt die Vorschriften über die nationalen Aufsichtsbehörden und die zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten. Das alles wird in das nationale Recht umgesetzt. 

Als zweites soll es eine neue EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden. Man diskutiert, ob der Sitz der Behörde Frankfurt am Main wird.  

Dritter Punkt war eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, vor allem für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum. Die Verordnung wird unmittelbar gelten.

Vierter und letzter Vorschlag war eine überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.

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