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Aufenthaltsrecht in Kolumbien

Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.

Von Jan Sebisch | Bonn

Im Rahmen der Resolution 6045, die am 2. August 2017 veröffentlicht worden ist, hat das kolumbianische Außenministerium die Anzahl der Visumskategorien auf drei reduziert. Je nach Einreisezweck können Ausländer nach Kolumbien mit einem Besuchervisum (Typ „V“), Migrantenvisum (Typ „M“) oder Daueraufenthaltsvisum (Typ „R“) einreisen.

Für kurzfristige Aufenthalte können sich deutsche Staatsangehörige bis zu 90 Tage ohne Visum in Kolumbien aufhalten. Bei der Einreise wird die erlaubte Aufenthaltsdauer per Stempel im Pass festgehalten. Eine einmalige Verlängerung für weitere 90 Tage ist möglich. Die gesamte Aufenthaltsdauer darf 180 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Umfasst hiervon sind auch Geschäftsreisen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Messen.

Grundsätzlich ermöglicht das Besuchervisum (Typ „V“) Ausländer die Einreise nach Kolumbien für vorübergehende geschäftliche Aufenthalte, die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen und zur medizinischen Behandlung. Je nach Einreisezweck kann das V-Visum bis zu zwei Jahre gültig sein.

Das Migrantenvisum (Typ „M“) ist für ausländische Arbeitnehmer, Studenten und Ehepartner kolumbianischer Staatsbürger erforderlich, die einen vorübergehenden Aufenthalt in Kolumbien beabsichtigen. Das M-Visum hat grundsätzlich eine Gültigkeit von bis zu drei Jahren. Die Beantragung eines Arbeitsvisums ist an einige zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel ist es erforderlich, dass im Rahmen der Visumsbeantragung ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird.

Eine Person mit dauerhafter Aufenthaltsabsicht kann ein Visum für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen (Typ „R“). Beantragen können ein solches Visum Ausländer mit einem Elternteil mit kolumbianischer Staatsangehörigkeit, Ehe- oder Lebenspartner eines/r Kolumbianer/in und unter gewissen Voraussetzungen Investoren. 

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