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Ausländische Investitionen in Saudi-Arabien werden nun geprüft
Seit September 2021 gibt es in Saudi-Arabien einen ständigen Ministerausschuss für die Prüfung ausländischer Investitionen. Hintergrund ist die nationale Sicherheit des Landes.
26.11.2021
Von Jakob Kemmer | Bonn
Investitionen aus dem Ausland werden in diesem neu geschaffenen Gremium des Königreichs Saudi-Arabien auf potenzielle Bedrohungen der nationalen Sicherheit hin überprüft. Rechtsgrundlage ist der geänderte Art. 3 des saudischen Investitionsgesetzes. Mit der neuen Änderung wird ein ministerieller Ausschuss unter dem Vorsitz des Investitionsministers eingerichtet. Der Ausschuss wird aus Ministern sowie Präsidenten und Leitern von Regierungsstellen und Behörden bestehen.
Zu den Aufgaben des Ausschusses zählen:
- Identifizierung sensibler und strategischer Industrien in Bezug auf die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung
- Festlegung der maximalen Beteiligungsquoten für ausländische Investoren an saudischen Unternehmen, die direkt oder indirekt in sensiblen und strategischen Branchen tätig sind
- Veröffentlichung von Verfahren, Regeln und Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Investitionen
- Erstellung einer Liste der sanktionierten Personen und Einrichtungen
Der Ausschuss tritt regelmäßig zusammen und legt dem Ministerkabinett einen Jahresbericht vor.
Die Regierung des Landes sah sich aufgrund der Vielzahl von neuen Lizenzen für ausländische Investoren in der ersten Hälfte des Jahres 2021 im Vergleich zum Vorjahr zu diesem Schritt gezwungen. Im Rahmen der sogenannten Vision 2030 öffnet Saudi-Arabien stetig sein Wirtschaftsrecht und will als Standort für internationale Unternehmen attraktiver werden.