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Portal 21 Irland

Außergerichtliche Streitbeilegung

Germany Trade & Invest

Alternativen zu einem Gerichtsprozess bestehen auch bei Streitigkeiten zwischen irischen Dienstleistern und deutschen Dienstleistungsempfängern.

Schiedsverfahren

Zunächst besteht bei Abschluss des Vertrages mit einem irischen Dienstleister die Möglichkeit, eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Es gibt zahlreiche international tätige Schiedsgerichtsorganisationen, etwa die Internationale Handelskammer (ICC – International Chamber of Commerce) oder in Deutschland zum Beispiel die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Die Schiedsgerichtsorganisationen haben auf ihren Internetseiten zudem Musterklauseln, die (nach entsprechender Ausfüllung von Lücken) in den Vertrag mit aufgenommen werden können.

Alternativ ist auch die Durchführung eines Schiedsverfahrens auf Grund eigener Schiedsverfahrensregeln nach irischem Recht möglich. Die bisher in Irland erfolgte Trennung von internationalen und nationalen Schiedsverfahren, die aus der Geltung unterschiedlicher Gesetze (Arbitration Acts 1954 und 1998) resultierte, ist nunmehr beseitigt. Das am 8. Juni 2010 in Kraft getretene neue irische Schiedsgesetz 2010 (Arbitration Act 2010) regelt beide Materien und hebt die bisherigen Gesetze auf.

Der Arbitration Act 2010 erklärt in section 6 ausdrücklich das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit für anwendbar. Dessen Text ist auch als Anhang 1 (Schedule 1) dem Arbitration Act 2010 beigefügt.

Das neue irische Schiedsgesetz weist jedoch in einigen Bereichen Unterschiede zum UNCITRAL-Modellgesetz auf, wie die nachstehenden Beispiele belegen:
Section 13 des Arbitration Act 2010 sieht eine Streitschlichtung durch nur einen Schiedsrichter vor, wenn die Parteien keine anderweitige Vereinbarung treffen. Artikel 10 des UNCITRAL-Modellgesetzes sieht an dieser Stelle die Bestellung von drei Schiedsrichtern vor.
Section 20 des neuen Schiedsgesetzes gibt dem Schiedsgericht ausdrücklich das Recht, im Schiedsspruch auch die im englischen Rechtskreis nur ausnahmsweise zu gewährende „specific performance“ auszusprechen. Dies gilt allerdings nur, wenn kein Grundstückskaufvertrag Streitgegenstand ist und die Parteien nicht das Gegenteil vereinbart haben.

Da sowohl Deutschland als auch Irland Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 sind, können in Irland ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt).

Mediation

Zudem kann vereinbart werden, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), eine Mediation durchzuführen ist. Hierbei versucht ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben auch hierfür auf ihren Homepages zumeist Mustervertragsklauseln.

Mit Wirkung zum 18.05.2011 hat der irische Justizminister in Umsetzung der Europäischen Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG--Europäische Gemeinschaft) am 05.05.2011 eine Rechtsverordnung zur Mediation in grenzüberschreitenden Streitigkeiten innerhalb der EU erlassen (European Communities (Mediation) Regulations 2011).

Eine grenzüberschreitende Streitigkeit sieht die Europäische Mediationsrichtlinie etwa als gegeben an, wenn mindestens eine Partei zu der Zeit, zu der die Mediation beispielsweise nach Entstehen der Streitigkeit vereinbart oder gerichtlich angeordnet wird, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat als die andere Partei. Im Rahmen einer Mediation erzielte schriftliche Vereinbarungen können bei solchen grenzüberschreitenden Streitigkeiten nunmehr gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden. Hierzu dürfen die Bedingungen der Vereinbarung allerdings unter anderem nicht dem irischen Recht zuwiderlaufen. Der Antrag auf gerichtliche Anerkennung der im Rahmen der Mediation erzielten Vereinbarung kann bis zu sechs Jahre nach dem Datum des Abschlusses der Mediation gestellt werden. Zuständig für die gerichtliche Anerkennung solcher grenzüberschreitender Mediationsvereinbarungen, die Parteien auf eigene (nicht auf gerichtliche) Initiative geschlossen haben, ist in Irland der Master of the High Court.

Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen einer Mediation in diesen grenzüberschreitenden Streitigkeiten hemmt überdies die Verjährung nach dem irischen Gesetz über die Regelung der Verjährung aus dem Jahr 1957 (Statute of Limitations 1957). Der Zeitraum zwischen der Überleitung des Verfahrens in die Mediation und 30 Tagen nach Abschluss der Mediation wird bei der Fristberechnung nämlich außer Acht gelassen. Über das Datum des Abschlusses der Mediation soll der Mediator die Parteien schriftlich informieren.

Informationspflicht für Dienstleister

In Folge der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG--Europäische Gemeinschaft) müssen Dienstleister in Irland bestimmte Informationspflichten gegenüber Dienstleistungsempfängern erfüllen. Hierzu gehört auch, dass sie Dienstleistungsempfängern auf Anfrage Informationen über in einem Verhaltenskodex niedergelegte oder bei einem Berufsverband durchführbare außergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung zur Verfügung stellen müssen. Dabei müssen sie näher darlegen, wie die Dienstleistungsempfänger ausführliche Auskünfte über die Merkmale der Verfahren und die Bedingungen, unter denen diese angewandt werden, einholen können.

Die rechtliche Grundlage dieser Informationspflicht bildet Regulation 22 der irischen Rechtsverordnung zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (European Union (Provision of Services) Regulations 2010). Weiterführende Ausführungen zu den Informationspflichten enthält insbesondere die Rubrik Informationen zur Qualifikation des Dienstleisters dieses "Portal 21"-Irland-Beitrages.

Germany Trade & Invest (Stand: Dezember 2020)

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