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Portal 21 Rumänien

Eilverfahren

Der rumänischen Rechtsordnung ist ein Eilverfahren bekannt. Rechtsgrundlage ist die dortige Zivilprozessordnung (insbesondere Artikel 952-959).

Artikel 35 EuGVVO stellt zudem fest, dass Eil- und Sicherungsmaßnahmen in einem Mitgliedsstaat auch dann beantragt werden können, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen Mitgliedsstaates zuständig ist.

Im Eilverfahren erreichte Titel können in Rumänien mit Hilfe gerichtlicher Vollzieher unter Zuhilfenahme der örtlichen Polizei vollstreckt werden. Möglich ist z.B. eine Sequestration von beweglichen Sachen und Immobilien (Artikel 953). Die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung ist unter Umständen erforderlich.

Weitere Informationen enthält das sog. Europäische Justizielle Netz unter Vorläufige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen - Rumänien (Stand September 2014).

Germany Trade & Invest (Stand: 07.06.2016)

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