Rechtsmeldung Mauritius Steuerverfahrensrecht
Erleichterte steuerliche Registrierung für Unternehmen
Die mauritische Finanzbehörde hat bekanntgegeben, dass Unternehmen künftig schon zusammen mit der Unternehmensgründung eine Mehrwertsteuerregistrierung beantragen können.
10.06.2021
Von Katrin Grünewald | Bonn
Zusammen mit dem mauritischen Handelsregister (Corporate and Business Registration Department, CBRD) hat die mauritische Finanzbehörde (Mauritius Revenue Authority, MRA) einen Prozess entwickelt, der es Unternehmen erlaubt, in einem einzigen Prozess schon während der Unternehmensgründung eine Online-Mehrwertsteuerregistrierung zu beantragen. Dazu werden die für die Mehrwertsteuerregistrierung erforderlichen Daten zum Zeitpunkt der Online-Registrierung des Unternehmens bei der CBRD angegeben. Nachdem der Gründungsprozess abgeschlossen ist, registriert die MRA das Unternehmen für Mehrwertsteuerzwecke und vergibt automatisch eine Mehrwertsteuerregistrierungsnummer, ohne dass der Unternehmen nochmal tätig werden muss.
Als Datum der Mehrwertsteuerregistrierung gilt bei diesem Verfahren entweder das im Antrag angegebene Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder das Gründungsdatum, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Unternehmen, die zum Zeitpunkt ihrer Gründung nicht mehrwertsteuerlich registriert wurden, müssen die Registrierung wie bisher bei der MRA beantragen, sofern sie unter die Registrierungspflicht fallen.
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