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Immobilienrecht in Kolumbien
Ausländer können in Kolumbien Immobilien ohne Einschränkungen erwerben.
07.07.2021
Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen
Das Immobilienkaufrecht wird in Kolumbien im Zivilgesetzbuch und im Handelsgesetzbuch geregelt. Zudem finden sich weitere Regelungen zum Erwerb von Immobilien im Auslandsinvestitionsgesetz (Estatuto de Inversiones Internacionales).
Ausländer können in Kolumbien Immobilien ohne Einschränkungen erwerben. Dabei kann der Immobilienerwerb als Investition im Sinne des Auslandsinvestitionsgesetz erfolgen (Art. 3 Auslandsinvestitionsgesetz). In dem Fall ist das Kapital als Auslandsinvestition bei der kolumbianischen Zentralbank (Banco Central de Colombia) zu registrieren, was eine spätere Devisenausfuhr vereinfacht.