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Recht kompakt | China | UN-Kaufrecht

China: Internationales Privatrecht und UN-Kaufrecht

Sowohl China als auch Deutschland sind Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Sie sind dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG / Convention on Contracts for the International Sale of Goods) beigetreten. Somit unterliegen Kaufverträge zwischen in China und Deutschland ansässigen Parteien automatisch dem UN-Kaufrecht, es sei denn, die Parteien hätten die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich abbedungen.  

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gilt das "Gesetz zur Anwendung des Rechts auf zivilrechtliche Beziehungen mit Außenberührung" (IPR-Gesetz) aus dem Jahr 2010. Es deckt insbesondere die Bereiche Sachenrecht, Schuldrecht (inklusive Deliktsrecht) sowie geistiges Eigentum ab. Allerdings regelt das IPR-Gesetz keine internationalverfahrensrechtlichen Fragen wie die der internationalen Zuständigkeit oder die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. Das Gesetz wird durch Auslegungsrichtlinien des Supreme People's Court (Oberstes Volksgericht, SPC) zu Inhalt und Grenzen einer Rechtswahl ergänzt. So ist eine Rechtswahl ausgeschlossen, wenn zwingend chinesisches Recht Anwendung findet. Dies ist zum Beispiel ausdrücklich der Fall im Rahmen von Joint Venture-Verträgen (Art. 467 Zivilgesetzbuch).

Chinesisches Recht findet ferner zwingend Anwendung, wenn die Anwendung eines ausländischen Rechts gegen die gesellschaftlichen und öffentlichen Interessen Chinas verstößt (ordre public-Vorbehalt, Art. 5 IPR-Gesetz). Gemäß dem SPC richten sich daher unter anderem Fragen des Schutzes von Arbeitnehmerrechten und -interessen, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit und Sachverhalte mit Bezug zum Wettbewerbs- und Kartellrecht ausschließlich nach chinesischem Recht. Im Schuldrecht besteht hingegen die Möglichkeit der freien Rechtswahl (Art. 41 IPR-Gesetz).

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten der GTAI-Bericht Internationale Regeln für internationale Sachverhalte vom 30. November 2020, die GTAI-Publikation "UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017" sowie das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" (April 2020).

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