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Investitionsrecht in Indien

Ausländische Investitionen sind in Indien in weiten Bereichen zulässig und erwünscht.

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Der zwischen Deutschland und Indien geschlossene Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 10. Juli 1995 ist am 3. Juni 2017 außer Kraft getreten. Eine Neuregelung soll in einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Indien getroffen werden. Nach einer einige Jahre andauernden Unterbrechung der Verhandlungen, die im Jahr 2007 begonnen hatten, vereinbarten beide Seiten am 8. Mai 2021, wieder die Verhandlungen aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Vereinbarung getroffen, Verhandlungen über ein separates Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Indien zu beginnen.

Im Jahr 2019 wurden zum ersten Mal wieder für Projekte in Indien Investitionsgarantien durch den Bund übernommen (siehe allgemein zu diesem Thema: "60 Jahre Investitionsgarantien des Bundes"). 

Rechtsgrundlagen des indischen Auslandsinvestitionsrechts sind der Foreign Exchange Management Act, 1999 (FEMA) sowie der Industries (Regulation and Development) Act, 1951, jeweils in aktueller Fassung. Außenhandelsrechtliche Fragen finden eine Regelung im Foreign Trade (Development and Regulation) Act, 1992, überarbeitet 2010.

Eine ausländische Beteiligung von 100 Prozent ist in vielen Branchen möglich. Beschränkungen bestehen insbesondere im Einzelhandel sowie zum Beispiel bei Versicherungen, wo ausländische Unternehmen maximal 74 Prozent an indischen Versicherungsunternehmen halten dürfen. In Bezug auf Versicherungsvermittler sind hingegen bis zu 100-prozentige ausländische Investitionen möglich.

Ausländische Investitionen richten sich nach dem FEMA. Es bestehen zwei unterschiedliche Arten von Genehmigungsverfahren: die sogenannte Automatic (Approval) Route und die Government Approval Route.

Je nach Branche und Umfang der geplanten Investition kann der Investor die Automatic Approval Route durchlaufen. Ausländische Investitionen in Branchen, die der Automatic Approval Route unterliegen, bedürfen keiner vorherigen Investitionsgenehmigung. Dies ist der Regelfall und es ist lediglich eine Anzeige bei der Reserve Bank of India (RBI) vorzunehmen. Diese erfolgt üblicherweise durch die indische Bank als "Authorized Dealer".

Ein kleiner Teil der Auslandsinvestitionen bedarf weiterhin einer Genehmigung, hierfür sind die betroffenen Fachministerien zuständig. Das Einzelgenehmigungsverfahren durch das Foreign Investment Promotion Board ist mit Auflösung dieser Behörde im Jahr 2017 abgeschafft worden. Inzwischen gibt es das Foreign Investment Facilitation Portal (FIFP) des Ministry of Commerce and Industry.

Besonderheiten bestehen im Bereich Groß- und Einzelhandel, wo zwischen Single-Brand-Retail (Einmarken-Einzelhandel) und Multi-Brand-Retail unterschieden wird. Single-Brand-Retail ist zu 100 Prozent für ausländische Investoren geöffnet und damit dürfen ausländische Unternehmen in Markengeschäften ihre eigenen Produkte an den Endverbraucher verkaufen, ohne einen indischen Geschäftspartner zu beteiligen. Ausländische Investitionen im Single-Brand-Bereich unterliegen inzwischen der Automatic Route. Voraussetzung bei Investitionen über 51 Prozent ist aber, dass die Single-Brand-Geschäfte Material und Waren zu zumindest 30 Prozent lokal beschaffen (Local Sourcing Requirement). Für diesen Einkauf vor Ort besteht eine Ausnahme für die ersten fünf Jahre ab Eröffnung des ersten Laden- oder Onlinegeschäftes: Es erfolgt eine Anrechnung sämtlicher von der Unternehmensgruppe aus Indien bezogener Waren.

Im Multi-Brand-Einzelhandel ist eine Beteiligung von bis zu 51 Prozent möglich. Die Errichtung von Multi-Brand-Retail, und damit die Eröffnung von Super- oder Hypermärkten durch ein indisch-ausländisches Joint Venture, unterliegt dem regierungsbehördlichen Genehmigungsverfahren (Government Approval Route). Voraussetzung ist eine ausländische Mindestinvestition von 100 Millionen US-Dollar. Auch dürfen ausländisch investierte Super- und Hypermärkte grundsätzlich lediglich in Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 1 Million Einwohnern eröffnet werden. Dies gilt allerdings nicht in den Bundesstaaten, die nicht über Städte einer derartigen Größe verfügen.

Für die Online-Registrierung ausländischer Investitionen (FDI) in eine indische Einheit hat die indische Zentralbank RBI im Jahr 2018 eine "Single Master Form (SMF)"-Plattform eingeführt.

Die seit 15. Oktober 2020 geltende "Consolidated FDI Policy 2020" ist abrufbar auf der Website des DPIIT (Department for Promotion of Industry and Internal Trade); in mehreren "Press Notes" erfolgten mittlerweile sektorspezifische Anpassungen.

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