Rechtsmeldung Irland Sozialversicherungsrecht
Irischer Gesetzentwurf zur Lohnfortzahlung bei Krankheit
Irland gehört zu den wenigen europäischen Ländern, in denen es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Dies soll sich ab 2022 ändern.
22.06.2021
Von Karl Martin Fischer | Bonn
Die irische Regierung hat angekündigt, für alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einzuführen. Die Einführung soll während der kommenden vier Kalenderjahre phasenweise erfolgen. Im Jahr 2022 sollen drei, 2023 fünf, 2024 sieben und ab 2025 und danach dann zehn Krankheitstage bezahlt werden. Durch die gestaffelte Einführung sollen die Belastungen für die Wirtschaft in einem erträglichen Rahmen gehalten werden.
Die Höhe des Anspruchs beträgt 70 Prozent des Gehalts, allerdings gedeckelt bei 110 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus 70 Prozent des täglichen Durchschnittsgehalts in Irland im 4. Quartal 2019 (157,25 Euro) und kann beizeiten nach Bedarf (Inflation, Einkommensentwicklung) angepasst werden.
Anspruchsberechtigt sein sollen alle Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind und ein ärztliches Attest vorlegen.
De facto erhalten bereits heute etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Irland Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, allerdings auf vertraglicher Basis. Arbeitgeber, die solche Leistungen bereits gewähren, sollten durch entsprechende Regelungen sicherstellen, dass künftig der gesetzliche Anspruch durch die bereits vorhandenen Regelungen erfüllt wird.
Der Gesetzentwurf soll Ende 2021 veröffentlicht werden.
Zum Thema:
- Presseerklärung der irischen Regierung vom 9. Juni 2021: "Tánaiste announces details of Statutory Sick Pay Scheme"