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Argentinien: Mindestlohn

Die ständigen Erhöhungen des Mindestlohns in Argentinien haben eine gesetzliche Grundlage und werden durch Resolutionen festgelegt.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

In Argentinien ist der Mindestlohn in der Verfassung verankert (Art. 14 bis Constitución de la Nación Argentina). Er wird im Wesentlichen durch zwei Gesetze geregelt: Das Arbeitsvertragsgesetz legt den Begriff des Mindestlohns (Salario Mínimo, Vital y Móvil - SMVyM) als das "niedrigste Entgelt" fest, das die Beschäftigten entsprechend der Arbeitszeit erhalten müssen (Art. 116 Gesetz Nr. 20.744/76). Das Arbeitsschutzgesetz sieht seinerseits vor, dass der Mindestlohn vom Nationalen Lohnrat (Consejo Nacional del Empleo, la Productividad y el Salario Mínimo, Vital y Móvil) festgelegt wird, wobei unter anderem die sozioökonomische Situation des Landes berücksichtigt werden soll (Art. 139 Gesetz Nr. 24.013/91).

Dieser Rat setzt die Erhöhung des Mindestlohns in Argentinien durch periodische Resolutionen fest. Angesichts der Hyperinflation im Lande sind Mindestlohnsteigerungen kontinuierlich. Alle Resolutionen sowie die aktuellen Beträge des argentinischen Mindestlohns können auf der Webseite des Lohnrates abgerufen werden.

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