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Recht kompakt | Polen | Mindestlohn

Mindestlöhne in Polen

In Polen gibt es einen einheitlichen Mindestlohn, der jährlich neu bestimmt wird.

Von Marcelina Nowak, Roland Fedorczyk | Bonn

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der neue Mindestlohn 2.800 Zloty. Der Mindestlohn in Polen wird nach dem Gesetz über Mindestlöhne (Ustawa z dnia 10 pazdziernika 2002 r. o minimalnym wynagrodzeniu za prace) bis zum 15. September eines jeden Jahres neu festgesetzt.

Von der jeweils festgesetzten Mindestlohnhöhe darf bei Arbeitsverträgen nur in einem gesetzlich festgeschriebenen Fall abgesehen werden. So kann nach dem Gesetz über Mindestlöhne im ersten Beschäftigungsjahr eines Arbeitnehmers das Gehalt auch lediglich 80 Prozent vom Mindestlohn betragen, wenn der Arbeitnehmer Berufsanfänger ist und bislang keine Beitragszahlungen an die polnische Sozialversicherungsanstalt (Zaklad Ubezpieczen Spolecznych - ZUS) zu verzeichnen sind.

Die Lohnnebenkosten setzen sich aus einem Beitrag für die polnische Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in derzeitiger Höhe von 13,71 Prozent und einem Beitrag für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen (Fundusz Pracy i Fundusz gwarantowanych swiadczen) in Höhe von 2,45 Prozent sowie 0,10 Prozent des jeweiligen Bruttoentgelts zusammen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im GTAI-Bericht "Lohn- und Lohnnebenkosten - Polen".

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