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Rechtsmeldung | Senegal | Investitionsrecht

Neues PPP-Gesetz

Im Senegal wurde das Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (partenariats public-privé) veröffentlicht. Es ersetzt das bisherige PPP-Gesetz (Loi n° 2014-09 du 20 février 2014).

Von Katrin Grünewald | Bonn

Es soll zu einer vermehrten Nutzung von PPP-Verträgen führen und ist auf alle Verträge mit öffentlichen Ausschreibungen nach dem 15. März 2021 anwendbar. Nicht anzuwenden ist es unter anderem auf Verträge in den Sektoren Energie, Bergbau und Telekommunikation sowie auf Bereiche mit Vertraulichkeitsvorschriften, beispielsweise Verteidigung oder nationale Sicherheit.

Statt drei gibt es nun nur noch zwei Bedingungen, unter denen ein PPP-Vertrag geschlossen werden kann: die Komplexität des Projektes und eine günstigere Kostenstruktur. Flexibler ist das neue Gesetz bei der Dauer der PPP-Verträge. Während das alte Gesetz die Vertragslaufzeit von der Amortisationsdauer abhängig machte, können jetzt auch die Art der geforderten Leistungen, die zur Zielerreichung erforderliche Zeit und die Leistungsverpflichtungen herangezogen werden. Darüber hinaus werden mit dem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren und dem wettbewerblichen Dialog bei komplexen Projekten zwei neue Verfahrensarten eingeführt.

Des Weiteren sieht das Gesetz die Schaffung neuer Institutionen vor. So soll die Unité nationale d’appui aux partenariats public-privé (UNAPPP) die öffentlichen Auftraggeber unterstützen und beratende Stellungnahmen zu Partnerschaftsprojekten abgeben. Zudem wird eine Regulierungsbehörde, ein interministerieller Ausschuss und ein Unterstützungsfonds eingerichtet.

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