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Recht kompakt | Senegal | Rechtssystem

Rechtssystem in Senegal

Das nationale senegalesische Recht ist durch das französische Recht beeinflusst. In einigen Bereichen gilt das Recht der OHADA.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Allgemeines

Die Republik Senegal (République du Sénégal; fortfolgend: Senegal), im Westen Afrikas gelegen, erlangte am 20. August 1960 ihre Unabhängigkeit. Das Land gilt grundsätzlich als politisch und wirtschaftlich stabil. Durch die französische Kolonialzeit sind Verfassung und Rechtsordnung durch das französische Recht beeinflusst.

Senegal gehört zu den zurzeit zwölf afrikanischen Staaten, die sich der Initiative Compact with Africa angeschlossen haben. Im Jahr 2014 stellte die senegalesische Regierung den „Plan for an Emerging Senegal (PES)“ vor; die Vision: “An emerging Senegal in 2035, with a cohesive society under the rule of law“.

Wer ein geschäftliches Engagement in Senegal plant, sollte in jedem Fall auch über Grundkenntnisse der Rechtslage vor Ort verfügen. Dies sollte in Ergänzung zu den Informationen über die wirtschaftliche Lage und chancenreiche Branchen gesehen werden, die zu einer Marktrecherche immer wie selbstverständlich dazu gehören.

Nachstehend haben wir in Kürze einige Rechtsinformationen über das westafrikanische Land zusammengestellt.  Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Einholung von Rechtsrat vor Ort unverzichtbar ist. Empfehlenswert ist zudem die frühzeitige Einbindung der senegalesischen Investitionsbehörde (Promotion des Investissements et Grands Travaux Sénégal, APIX).

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Senegal ist Mitglied unter anderem folgender internationaler Organisationen:

Gesetze und Rechtsquellen

Die Mehrheit der senegalesischen Gesetze basiert auf französischem Recht. Neben der Verfassung aus dem Jahr 2001 spielen vor allem die nationalen Gesetze, Verordnungen und Dekrete eine Rolle. Einen Überblick über die Rechtssysteme in Afrika erhalten Sie im GTAI-Factsheet „Rechtssysteme in Afrika“.

Da die Republik Senegal Mitgliedstaat der OHADA ist, gelten im Bereich des Wirtschaftsrechts die sogenannten OHADA-Einheitsgesetze; diese sind für alle derzeit 17 Mitgliedstaaten verbindlich, direkt anwendbar und gehen nationalem Recht grundsätzlich vor (Artikel 10 OHADA-Staatsvertrag). Einheitsgesetze wurden bisher unter anderem in folgenden Bereichen verabschiedet:

  • Allgemeines Handelsrecht: Acte uniforme portant sur le droit commercial général/Uniform Act relating to general commercial law;
  • Gesellschaftsrecht : Acte uniforme relatif au droit des sociétés commerciales et du groupement d'intérêt économique/Uniform Act relating to commercial companies and economic interest groups;
  • Rechtsverfolgung: Acte uniforme portant organisation des procédures simplifiées de recouvrement et des voies d’exécution/Uniform Act organizing simplified recovery procedures and enforcement measures;
  • Schiedsgerichtsbarkeit: Acte uniforme relatif au droit de l’arbitrage/ Uniform Act on arbitration.

Die Einheitsgesetze sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der OHADA abrufbar. Weitere Informationen erhalten Sie auch im GTAI-Special OHADA: Mit Einheitsgesetzen gegen Rechtsunsicherheit.

Im Übrigen können nationale senegalesische Gesetze unter anderem abgerufen werden unter:



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