Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Rechtsmeldung Sambia Steuerrecht

Sambische Regierung plant steuerliche Änderungen

Zu den Änderungen gehören beispielsweise die Körperschaft- oder Einkommensteuer. Von den Erleichterungen in Sonderwirtschaftszonen können auch ausländische Investoren profitieren.

Von Katrin Grünewald | Bonn

In seiner Haushaltsrede vom 29. Oktober 2021 kündigte der sambische Finanzminister unter anderem folgende Änderungen an: 

  • Die Körperschaftsteuer soll von 35 auf 30 Prozent sinken.
  • Der Zeitrahmen, in dem der Zinsvortrag möglich ist, soll von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
  • Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones) sollen in den ersten zehn Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine nullprozentige Steuer auf Dividenden und Gewinne zahlen. In den Jahren elf bis 13 sollen dann 50 Prozent und in den Jahren 14 und 15 nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit 75 Prozent der Gewinne besteuert werden.
  • Der Steuersatz für Einkünfte aus einer Vermietung oder Verpachtung über 800.000 Kwacha (ca. 39.900 Euro) soll von 10 auf 30 Prozent erhöht werden. Einkünfte unter diesem Betrag sollen mit 4 Prozent besteuert werden.
  • Der Freibetrag für die Einkommensteuer wird von 4.000 Kwacha auf 4.500 Kwacha (ca. 225 Euro) pro Monat angehoben, um niedrige Einkommen zu entlasten.
  • Sambische Staatsbürger, die in einer Sonderwirtschaftszone investieren wollen, sollen statt 500.000 US-Dollar künftig nur noch eine Summe von 50.000 US-Dollar aufbringen müssen.

Wann die Änderungen in Kraft treten sollen, ist derzeit noch unklar.

Zum Thema:

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.