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Sicherungsmittel Saudi-Arabien
Verlässlichstes Sicherungsmittel im Handel mit Saudi-Arabien ist ein bestätigtes, unwiderrufliches Akkreditiv (confirmed irrevocable Letter of Credit).
27.04.2021
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber
Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist dem islamischen Recht grundsätzlich fremd, ebenso die Sicherungsübereignung. Diese beiden Rechtsinstitute geben dem Gläubiger vor einem saudi-arabischen Gericht deshalb keine hinreichende Sicherheit an die Hand.
Seit 2018 können Kaufleute zur Sicherung eines Anspruchs bewegliches Eigentum und Forderungen und Rechte verpfänden. Für die wirksame Bestellung eines Pfandrechts muss der Besitz an der Sache nicht übertragen werden. Die Besitzübertragung ersetzt die Registrierung. Mit der Registrierung wirkt das Pfandrecht auch gegenüber Dritten. Wegen des Verzichts auf die Besitzübertragung kann eine Gesamtheit nicht bestimmter Sachen verpfändet werden. Dies geschieht durch eine Floating-Pledge, die aus dem englischen Recht bekannt ist.