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Steuerrecht in Côte d'Ivoire

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ivorische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Côte d'Ivoire gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage der Besteuerung ist der Côde Général des Impôts in seiner aktuellen Fassung, abrufbar in der  Fassung 2021 auf der Webseite der ivorischen Finanzbehörde (Direction Générale des Impôts, DGI).

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftbesteuerung in Côte d’Ivoire gliedert sich je nach Höhe des Umsatzes eines Unternehmens in verschiedene Systeme. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 500 Millionen FCFA unterliegen dem normalen Steuerregime (réel normal d’imposition). Hier beträgt der allgemeine Körperschaftsteuersatz 25 Prozent (Artikel 51, 64 Code Général des Impôts). Telekommunikations- und IT-Unternehmen unterliegen einem Steuersatz in Höhe von 30 Prozent.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 200 und 500 Millionen FCFA unterliegen einem vereinfachten Steuerregime (réel simplifié d’imposition). Auch hier beträgt der Steuersatz 25 bzw. 30 Prozent. Erleichterungen gibt es jedoch bei der Abrechnung der Steuer.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 200 Millionen FCFA unterliegen einem pauschalen Besteuerungsregime. Innerhalb dieses Systems unterliegen Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 50 und 200 Millionen FCFA dem Steuersatz für Kleinstunternehmen (régime des microentreprises). Hier beträgt der Steuersatz 7 Prozent. Ein ermäßigter Steuersatz von 4 Prozent gilt für Unternehmen, die Mitglied in einem Centre de Gestion Agréé (CGA) sind. Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 50 Millionen FCFA unterliegen dem Steuersatz für Unternehmer (régime de l’entreprenant). Für diese Unternehmen gilt ein Steuersatz von 5 Prozent und ein reduzierter Satz von 4 Prozent für den Handel.

Darüber hinaus unterliegen Unternehmen im normalen oder vereinfachten Steuerregime einer pauschalen Mindeststeuer (impôt minimum forfaitaire). Neu gegründete Unternehmen sind in ihrem ersten Geschäftsjahr von der Mindeststeuer befreit. Der Steuersatz beträgt 0,5 Prozent des Gesamtumsatzes und der Steuerbetrag muss zwischen 3 und 35 Millionen FCFA liegen. Für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Wasser, Elektrizität, Butangas sowie dem Bank- und Finanzsektor reduziert sich der Steuersatz auf 0,15 Prozent.

Einkommensteuer

Wer in Côte d’Ivoire seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist verpflichtet, sein weltweit erwirtschaftetes Einkommen zu versteuern. Laut ivorischem Steuergesetz hat eine Person dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wenn sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung oder für mindestens ein Jahr Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ist. Auch Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Côte d’Ivoire haben oder Arbeitnehmer sind, fallen darunter. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Côte d’Ivoire hat, aber dort Einkommen erwirtschaftet, zahlt Einkommensteuer lediglich auf das in Côte d’Ivoire erlangte Einkommen.

Der Einkommensteuersatz erfolgt nach folgender Staffelung:

Einkommen (in FCFA)

Steuersatz

1.000 - 2.200.000

2%

2.200.001 - 3.600.000

10%

3.600.001 - 5.200.000

15%

5.200.001 - 7.200.000

20%

7.200.001 - 9.600.000

24%

9.600.001 - 12.600.000

26%

12.600.001 - 20.000.000

29%

20.000.001 - 30.000.000

32%

30.000.001 - 40.000.000

34%

40.000.001 - 50.000.000

35%

Über 50.000.000

36%

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 18 Prozent (Artikel 359 Code Général des Impôts), ein reduzierter Satz auf bestimmte Produkte, beispielsweise Erdölprodukte, Solarenergieanlagen sowie bestimmte Nahrungsmittel, beträgt 9 Prozent. Für Exporte gilt eine Mehrwertsteuer in Höhe von 0 Prozent. Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen FCFA sind verpflichtet, sich bei der ivorischen Finanzbehörde (Direction Générale des Impôts, DGI) zu registrieren und die Mehrwertsteuer abzuführen. Bestimmte Wirtschaftszweige, beispielsweise Bank- und Finanzdienstleistungen, sind zwar von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit. Sie unterliegen allerdings regelmäßig einer speziellen Steuer. Mehrwertsteuer wird auf alle Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen erhoben, die in Côte d’Ivoire ausgeführt werden. Für Warenlieferungen ist das der Fall, wenn die Lieferung im Land erfolgt. Dienstleistungen gelten als in Côte d’Ivoire erbracht, wenn der Empfänger der Dienstleistung seinen Sitz im Land hat. Ausländische Dienstleistungserbringer können in Côte d’Ivoire einen Vertreter benennen, der sich um die steuerlichen Angelegenheiten kümmert. Falls sie dies nicht tun, ist ein Reverse-Charge-Mechanismus anwendbar, wonach der Empfänger der Dienstleistung verpflichtet ist, die Mehrwertsteuer abzuführen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das Abkommen vom 3. Juli 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Côte d‘Ivoire zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Regelung der gegenseitigen Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1982 II S. 153 ff.) ist am 8. Juli 1982 in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum ivorischen Steuerrecht stehen unter anderem auf der Webseite des ivorischen Finanzministeriums (Ministère du Budget et du Portefeuille de l’État) zur Verfügung.

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