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Rechtsbericht | Mexiko | Steuerrecht

Steuerrecht in Mexiko

In Mexiko können sowohl der Bund als auch die Länder und Gemeinden Steuern erheben.

Von Dr. Julio Pereira, Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind die Abgabenordnung (Código Fiscal de la Federación - CFF) sowie zahlreiche Einzelsteuergesetze, die wiederum durch Verordnungen ergänzt werden. Zuständige Behörde ist die Servicio de Administración Tributaria (SAT).  

Einkommensteuer

In Mexiko ansässige natürliche Personen unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommensteuer, geregelt im Einkommensteuergesetz (Ley de Impuesto sobre la Renta - LISR). Nichtansässige Personen unterliegen mit dem Einkommen, das aus mexikanischen Quellen stammt, der Einkommensteuer. Einkünfte natürlicher Personen wie zum Beispiel Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Mieteinnahmen oder nichtselbständiger Arbeit, werden mit einem progressiven Steuersatz bis zu 35 Prozent belastet.

Körperschaftsteuer

In Mexiko ansässige Unternehmen (juristische Personen) unterliegen mit dem zu versteuernden Einkommen einem Steuersatz von 30 Prozent (Art. 9 LISR). Ebenfalls steuerpflichtig, wenn auch beschränkt, sind inländische Betriebsstätten und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmer.

Umsatzsteuer

Allgemeines

Die Umsatzsteuer (geregelt im Ley del Impuesto al Valor Agregado - LIVA) beträgt landesweit einheitlich 16 Prozent (Art. 1 LIVA). Sie wird unter anderem erhoben auf den Verkauf von Waren sowie die Erbringung selbständiger Dienstleistungen.

Digitale Dienste

Im Rahmen der mexikanischen Steuerreform von 2020 ist es nunmehr erforderlich, dass sich im Ausland ansässige Anbieter von digitalen Dienstleistungen für in Mexiko ansässige Empfänger unabhängig davon, ob sie eine Betriebsstätte in Mexiko haben, bei den mexikanischen Steuerbehörden registrieren lassen, um die mit den digitalen Dienstleistungen verbundene Umsatzsteuer von den mexikanischen Nutzern einzuziehen und monatlich an die mexikanischen Steuerbehörden abzuführen.

Eine digitale Dienstleistung ist definiert als jede Dienstleistung, die durch digitale Anwendungen oder in digitalem Format über das Internet oder ein anderes Netzwerk erbracht wird und im Wesentlichen automatisiert ist. Hierzu gehören unter anderem das Herunterladen oder Zugreifen auf Bilder, Filme, Texte, Informationen, Audio, Video, Musik, Spiele und Glücksspiele.

Doppelbesteuerungsabkommen

Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. Juli 2008 (BGBl. 2009 II, S. 746, BGBl. 2010 S, 62) ist am 15. Oktober 2009 in Kraft getreten.


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