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Namibia: Steuerrecht

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das namibische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Namibia gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Rechtsgrundlagen der namibischen Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer sind der Income Tax Act 24 of 1981 und der Value-Added Tax Act 10 of 2000.

Körperschaftsteuer

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz, geregelt im Income Tax Act 24 of 1981, beträgt 32 Prozent. Unternehmen, die den Status eines registrierten Produzenten (registered manufacturer) innehaben, zahlen einen vergünstigten Steuersatz, indem das steuerbare Einkommen durch verschiedene Aspekte gesenkt wird. Von einer vergünstigten Körperschaftsteuer profitieren außerdem Unternehmen, die in Exportproduktionszonen (EPZ) tätig sind.

Einkommensteuer

Auch die Einkommensteuer ist im Income Tax Act 24 of 1981 geregelt. In Namibia fällt Einkommensteuer auf alles Einkommen an, das aus einer namibischen Quelle stammt.

Die Einkommensteuersätze sind wie folgt gestaffelt:

Zu versteuerndes Einkommen (in Namibia-Dollar)Steuersatz
Bis 50.0000 Prozent
50.001-100.00018 Prozent auf Betrag über 50.000 Namibia-Dollar
100.001-300.0009.000 Namibia-Dollar plus 25 Prozent auf Betrag über 100.000 Namibia-Dollar
300.001-500.00059.000 Namibia-Dollar plus 28 Prozent auf Betrag über 300.000 Namibia-Dollar
500.001-800.000115.000 Namibia-Dollar plus 30 Prozent auf Betrag über 500.000 Namibia Dollar
800.001-1.500.000205.000 Namibia-Dollar plus 32 Prozent auf Betrag über 800.000 Namibia-Dollar
Über 1.500.000429.000 Namibia-Dollar plus 37 Prozent auf Betrag über 1.500.000 Namibia-Dollar

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist in Namibia im Value-Added Tax Act 10 of 2000 geregelt. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt 15 Prozent. Auf bestimmte Güter und Dienstleistungen ist ein Steuersatz in Höhe von 0 Prozent anwendbar. Dazu gehören beispielsweise Exportgüter, Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an eine ausländische Zweigstelle oder medizinische Dienstleistungen. Die vollständige Liste ist in der Schedule III des Value-Added Tax Act 10 of 2000 einsehbar. 

Darüber hinaus sind einige Waren und Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit. Dazu gehören unter anderem öffentliche Verkehrsdienstleistungen, Bildungsdienstleistungen oder Waren, die in eine Exportproduktionszone geliefert werden. Die vollständige Liste der umsatzsteuerbefreiten Waren und Dienstleistungen ist in Schedule IV und V des Value-Added Tax Act 10 of 2000 einsehbar. 

Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen in Namibia in Höhe von mehr als 500.000 Namibia-Dollar pro Jahr erbringen, sind verpflichtet, sich bei der Finanzbehörde Namibia Revenue Agency (NamRA) zu registrieren. Unternehmen, die einen Jahresumsatz zwischen 200.000 und 500.000 Namibia-Dollar erreichen, können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren.

Für ausländische Dienstleister, die in Namibia keine Niederlassung haben und eine Dienstleistung an ein namibisches Unternehmen erbringen, gilt ein Reverse-Charge-Verfahren. Anstelle des ausländischen Dienstleistungserbringers ist der namibische Dienstleistungsempfänger dafür zuständig, die Umsatzsteuer an die Finanzbehörde abzuführen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und Namibia besteht seit 2. Dezember 1993 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches am 26. Juli 1995 in Kraft getreten ist. 

Weitere Informationen zum namibischen Steuerrecht sind auf der Webseite der Finanzbehörde Namibia Revenue Agency (NamRA) zu finden.

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