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Recht kompakt | Südkorea | Einkommen- und Körperschaftsteuer

Südkorea: Steuerrecht - Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Grundlagen der Steuererhebung sind für natürliche Personen das Einkommensteuergesetz (Income Tax Act) und für juristische Personen das Unternehmenssteuergesetz (Corporate Tax Act).

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Das koreanische Steuersystem ist dem deutschen vergleichbar. Es erfolgt eine direkte Besteuerung des Gewinns von Unternehmen beziehungsweise des Einkommens von Privatpersonen. Warenumsatz und Dienstleistungen werden mit einer Umsatz- beziehungsweise Verbrauchsteuer belegt (siehe dazu: GTAI-Rechtsbericht Südkorea: Steuerrecht - Mehrwertsteuer und weitere Steuern). Es gibt nationale Steuern und lokale Steuern.

Einkommensteuer

Veranlagungsjahr ist für die unter die Einkommensteuer fallenden Personen das abgelaufene Kalenderjahr. Natürliche in Korea ansässige Personen sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Nicht ansässige Personen müssen ihr in Korea erlangtes Einkommen auch grundsätzlich in Korea versteuern.

Ausnahmen hierzu können sich wiederum aus dem zwischen Korea und Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Hält sich eine steuerpflichtige Person hiernach nicht länger als 183 Tage des Steuerjahres in Korea auf und wird die Vergütung nicht von einem koreanischen Unternehmen getragen, so ist die Besteuerung ausschließlich dem deutschen Fiskus vorbehalten.

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sind vorab verschiedene Freibeträge (deductions) abzugsfähig.

Die Einkommensteuersätze in Korea (Rep.) betragen:

Steuerpflichtiges Einkommen (in Südkoreanischer Won - KRW)Steuersatz (in Prozent)
bis 14.000.0006
14.000.001 bis 50.000.00015
50.000.001 bis 88.000.00024
88.000.001 bis 150.000.00035
150.000.001 bis 300.000.00038
300.000.001 bis 500.000.00040
500.000.001 bis 1.000.000.00042
über 1.000.000.00045

Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023

Zusätzlich wird eine Einwohnersteuer (Inhabitant Tax) als Festbetrag erhoben, bei steuerpflichtigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb in Korea maximal 50.000 KRW beziehungsweise für alle übrigen natürlichen Personen mit koreanischer Adresse bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 KRW. Unternehmen haben je nach Kapital und Anzahl der Mitarbeitenden einen Betrag von bis zu 500.000 KRW Einwohnersteuer zu zahlen.

Hinzu kommt seit dem Jahr 2009 eine lokale Einkommensteuer in Höhe von 10 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer.

In Korea ansässige und nicht ansässige Steuerpflichtige natürliche Personen können Abzüge in folgender Höhe geltend machen:

Einkommen (in KRW)Abzugsbeträge (in KRW)
bis 5.000.00070 % des Gesamteinkommens
über 5.000.000 bis 15.000.0003.500.000 zzgl. 40 % des 5 Mio. übersteigenden Einkommens
über 15.000.000 bis 45.000.0007.500.000 zzgl. 15 % des 15 Mio. übersteigenden Einkommens
über 45.000.000 bis 100.000.00012.000.000 zzgl. 5 % des 45 Mio. übersteigenden Einkommens
über 100.000.00014.750.000 zzgl. 2 % des 100 Mio. übersteigenden Einkommens

Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023

Versicherungsbeiträge, Ausgaben für medizinische Zwecke, Ausbildung und Kinderbetreuung, Wohnaufwendungen und Spenden können anteilig steuermindernd geltend gemacht werden.

Körperschaftsteuer

Juristische Personen des Zivilrechts sowie Unternehmen nach dem koreanischen Handelsgesetzbuch unterliegen der Besteuerung durch den Corporate Tax Act (CTA).

Körperschaftsteuerpflichtig sind koreanische Unternehmen mit ihrem weltweiten Gewinn und ausländische Unternehmen mit ihrem in Korea erwirtschafteten Gewinn.

Die Körperschaftsteuer für juristische Personen bemisst sich nach einer Berechnung der Bruttoerträge (gross amount of gains) abzüglich der Bruttoaufwendungen (gross amount of losses). Die Gewinne sind hierbei die Erträge, welche das Nettovermögen der Gesellschaft mehren, aber keine Kapitalerhöhung darstellen. Bruttoaufwendungen sind Betriebsausgaben, die das Nettovermögen der Gesellschaft mindern. Verluste können, sofern sie nach dem 1. Januar 2020 eingetreten sind, auf bis zu 15 Jahre abgeschrieben werden. Hierzu müssen sie bei einer Steuererklärung angegeben oder von der Steuerbehörde bereits festgesetzt worden sein. Für Verluste vor diesem Zeitraum besteht eine zehnjährige Abschreibungsmöglichkeit.

Nationale Körperschaftsteuer:

Zu versteuerndes Einkommen (in KRW)Steuersatz (in Prozent)
bis zu 200 Mio.9
über 200 Mio. bis 20.000 Mio.19
über 20.000 Mio. bis 300.000 Mio.21
über 300.000 Mio.24

Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023

Unabhängig von Steuerbefreiungen ist ein Minimum an Körperschaftsteuer zu entrichten, bei kleineren und mittelständischen Unternehmen in Höhe von 7 Prozent, bei größeren Unternehmen in Höhe von 10 bis 17 Prozent in Abhängigkeit der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Zusätzlich wird seit dem Jahr 2009 eine lokale Einwohnersteuer in Form einer lokalen Körperschaftsteuer in folgender Höhe erhoben (jeweils 10 Prozent der nationalen Körperschaftsteuer):

Lokale Körperschaftsteuer

Zu versteuerndes Einkommen (in KRW)Steuersatz (in Prozent)
bis zu 200 Mio.0,9
über 200 Mio. bis 20.000 Mio.1,9
über 20.000 Mio. bis 300.000 Mio.2,1
über 300.000 Mio.2,4

Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2023

Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen bestimmen das Steuerjahr durch das in ihrer Satzung vorgegebene Geschäftsjahr.

Steuererklärungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht werden.

Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein integriertes System der Steueranreize für Investitionen. 

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