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Rechtsmeldung Thailand Umsatzsteuer

Thailändische Mehrwertsteuer bleibt bei 7 Prozent

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt in Thailand für die Value Added Tax (VAT) weiter der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen.

Von Julia Merle | Bonn

Im thailändischen Steuerrecht ist ein Standardsteuersatz der Mehrwertsteuer von 10 Prozent vorgesehen (Sec. 80 Revenue Code). Seit vielen Jahren wurde jedoch stets ein niedrigerer Satz von 7 Prozent festgelegt, zuletzt für ein weiteres Jahr bis zum 30. September 2021. 

Die Regierung hat diesen Steuersatz nun darüber hinaus erneut verlängert bis zum 30. September 2023.

Außerdem tritt eine gesetzliche Änderung zum 1. September 2021 in Kraft: Erbringen nicht in Thailand ansässige Unternehmen elektronische Dienstleistungen in Thailand, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen die VAT in Höhe von 7 Prozent abzuführen.

Zum Thema:

  • "Royal Decree (No. 724) B.E. 2564 (2021)" vom 26. August 2021 zur Reduzierung des VAT-Satzes (Thai)
  • Mitteilung des thailändischen Finanzministeriums vom 24. August 2021 (Thai)
  • Kapitel zur VAT im thailändischen Revenue Code (Englisch)
  • GTAI-Rechtsmeldung vom 23. März 2021 „Mehrwertsteuerpflicht in Thailand bei digitalen Dienstleistungen“
  • Informationen der thailändischen Steuerbehörde zur VAT auf elektronische Dienstleistungen (Englisch)
  • GTAI-Rechtsbericht „Steuerrecht in Thailand
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