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Recht kompakt | Indien | UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht in Indien

Indien ist kein Mitgliedstaat des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

UN-Kaufrecht kann aber mittels einer entsprechenden Rechtswahlklausel im Vertrag Anwendung finden.

Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht enthalten die GTAI-Publikation "UN-Kaufrecht in Deutschland, 25 Jahre Relevanz für den Warenexport, 2017" sowie das GTAI-Webinar "40 Jahre UN-Kaufrecht" (April 2020).

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