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Rechtsbericht | USA | Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung in den USA

Deutsche Investoren, die ein Unternehmen in den USA gründen, können von einfachen Gründungsformalitäten und flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen profitieren.

Von Jan Sebisch | Bonn

Gesellschaftsformen im Überblick

Ausländische Investoren in den USA entscheiden sich fast ausnahmslos gegen die Eröffnung einer branch (Zweigniederlassung) und für die Gründung eines unabhängigen Gesellschaft (subsidiary).

Für das Gründen einer unabhängigen Gesellschaft spricht unter anderem, dass die Gründungsformalitäten in den US-Bundesstaaten verhältnismäßig unkompliziert sind. Oftmals kann eine Gründung online erfolgen. Ferner bringt das Gründen eines rechtlich selbständigen Unternehmens in den USA hinsichtlich der Haftung der Muttergesellschaft für Handlungen der Tochtergesellschaft und für eigene Handlungen der Muttergesellschaft außerhalb der USA den sogenannten Abschirmeffekt mit sich.

Hinsichtlich dessen muss sich der ausländische Investor unter anderem über die Rechtsform seines Unternehmens klar werden. Als Rechtsformen kommen die sole proprietorship (Einzelunternehmer), die partnership (Personengesellschaft), die corporation (Kapitalgesellschaft) und die limited liability company (hybride Gesellschaftsform aus Personen- und Kapitalgesellschaft) in Betracht.

Sole Proprietorship

Bei der sole proprietorship handelt es sich um ein Einzelunternehmen beziehungsweise um ein Unternehmen, das einer einzelnen Person gehört ("Ein-Mann-Betrieb"). Die sole proprietorship besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt der Unternehmer haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensverbindlichkeiten. In der Regel wird die sole proprietorship durch eine bloße örtliche Namensregistrierung (license) gegründet.

Je nach Geschäftsgegenstand können etwaige Genehmigungen erforderlich sein (zum Beispiel liquor license, hotel license oder real estate license).

Partnership

Eine strikte Unterteilung von Personen- und Kapitalgesellschaften besteht im Recht der einzelnen Bundesstaaten nicht. Dennoch sind die partnerships in den USA in ihrer Ausgestaltung mit den deutschen Personengesellschaften vergleichbar. Bei den partnerships kann zwischen den general partnerships und den limited partnerships unterschieden werden. Nähere Informationen zur partnership finden Sie im der GTAI-Länderbericht: Recht kompakt USA

Corporations

Business corporations existieren im US-Recht in verschiedenen Formen. Die beiden wichtigsten sind die public corporation (deren Anteile öffentlich gehandelt werden) und die close corporation (deren Anteile sich im Besitz von nur wenigen Anteilseignern befinden). Corporations werden von einem board of directors geführt. Neben der Überwachung der Gesellschaft ist dem board auch das Management anvertraut. Abzugrenzen vom board sind die sogenannten officers, denen die Führung des Tagesgeschäfts obliegt. Die officers werden vom board of directors eingesetzt beziehungsweise in ihre Ämter gewählt. Festgelegt werden die Ämter durch die bylaws des Unternehmens oder durch das Gesellschaftsrecht der Einzelstaaten. Gewöhnlich wird bei größeren Unternehmen eine weitgehende Aufgabenverteilung vorgenommen. Hinsichtlich dessen bestehen die officers aus einem president, vicepresident, secretary und treasurer.

Eine corporation wird üblicherweise durch das Einreichen der articles of incorperation (Satzung der Gesellschaft), bei der dafür vorgesehenen einzelstaatlichen Stelle (zumeist secretary of state) gegründet. An den Inhalt der articles of incorporation werden gewisse Mindestangaben gestellt. Festzulegen sind die Firma der corporation (inklusive Rechtsformzusatz), die Anzahl der auszugebenden Anteile, der Gesellschaftszweck, die Adresse im Gründungstaat sowie des Zustellungsbevollmächtigten. Je nach Bundesstaat werden weitere Angaben verlangt. Ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen.

Eine corporation besitzt grundsätzlich Abschirmwirkung für die Anteilseigner gegenüber Ansprüchen gegen die Gesellschaft. Hinsichtlich dessen ist allerdings zu beachten, dass sich im US-Recht eine komplexe Durchgriffshaftung (piercing the corporate veil) entwickelt hat. Die Durchgriffshaftung bietet einen Billigkeitsanspruch gegen die Gesellschafter.

Limited Liability Company

Großer Beliebtheit erfreut sich auch die limited liability company (LLC). Die Beliebtheit ist ein Resultat aus ihrer Eigenart als gemischte Gesellschaftsform, bei der sowohl Bestandteile der Personengesellschaft als auch der Kapitalgesellschaft miteinander verbunden werden. Als Merkmale einer Kapitalgesellschaft können die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter angesehen werden. Im Unterschied zu einer corporation können jedoch Geschäftsanteile nicht frei übertragen werden.

Die Gründung einer LLC ist relativ einfach. Der Gründungsakt besteht in der Erstellung der  articles of incorporation und deren Einreichung beim secretary of state. Der Mindestinhalt hängt dabei vom jeweiligen Bundesstaat ab. Ein Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Erforderlich ist, dass die LLC im Geschäftsverkehr erkennbar ist und einen entsprechenden Namenszusatz trägt.

Aus deutscher Sicht besteht bei Gründung einer LLC allerdings die Problematik der Einordung der LLC für deutsche steuerliche Zwecke.

Gründungsort

In Bezug auf den Gründungsort ist zu beachten, dass in den USA kein bundeseinheitliches Gesellschaftsrecht existiert. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Als Gründungstaat ist der Bundestaat Delaware besonders hervorzuheben. Dies liegt daran, dass Delaware eine unternehmensfreundliche Gesetzgebung und Rechtsprechung hat. Die Handhabung der Unternehmensgründung ist außerordentlich einfach und wird durch die Kompetenz der staatlichen Stellen unterstützt.

Infolge ihrer wirtschaftlichen Stärke besitzen zudem die Bundesstaaten New York und Kalifornien eine enorme Bedeutung.

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