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VAE: Vertriebsrecht

In den VAE ist am 15. Juni 2023 ein neues Gesetz zur Regelung der Handelsvertretung in Kraft getreten. Es bringt eine Reihe von grundlegenden Neuerungen mit sich. 

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das neue Gesetz über Handelsvertretungen ersetzt das bisher in den VAE auf diesem Gebiet geltende Gesetz aus dem Jahr 1981. Es erweitert den Kreis derjenigen, die im Land als Handelsvertreter tätig werden können. Nach dem neuen Gesetz können nun auch erstmalig Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Staatsangehörigen der VAE befinden sowie öffentliche Aktiengesellschaften, die zu mindestens 51 Prozent im Besitz von Staatsangehörigen der VAE sind, als Handelsvertreter auftreten. Bisher war die Handelsvertretung ausschließlich natürlichen Personen mit emiratischer Staatsangehörigkeit vorbehalten.

Eine weitere besondere Neuerung betrifft international agierende Unternehmen. Auch diese können nach dem neuen Gesetz nun erstmalig vom Kabinett der VAE die Erlaubnis erhalten, als Handelsvertreter tätig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmen bisher keinen Handelsvertreter in den VAE hatte sowie die Handelsvertretung neu und noch nicht registriert ist. 

Auch die Kündigungsvorschriften für einen Handelsvertretervertrag wurden neu gefasst. So muss beispielsweise die Partei, die einen Handelsvertretervertrag gemäß den Vertragsbedingungen kündigen möchte, die andere Partei von ihrer Kündigungsabsicht in Kenntnis setzen. Dies muss sie entweder mindestens ein Jahr im Voraus tun oder vor Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. 

Die Registrierungspflicht für Handelsvertretungen nach dem geltenden Gesetz von 1981 wurde beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Handelsvertretung nur dann anerkannt wird, wenn sie im Register für Handelsvertretungen des Ministeriums für Wirtschaft und Handel der VAE eingetragen ist.

Das Gesetz enthält nun auch eine ausdrückliche Bestimmung, die dem Vertreter das Recht einräumt, Provisionen für alle Geschäfte zu verlangen, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Vertretungsprodukten innerhalb des Gebiets getätigt werden.

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