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Recht kompakt | Saudi-Arabien | Zahlungsrecht

Zahlungsrecht in Saudi-Arabien

Einen ersten Überblick über das saudi-arabische Zahlungsrecht erhalten Sie hier.

Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber

Nur grenzüberschreitende Transaktionen zwischen Banken bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Finanzaufsichtsbehörde (Saudi Arabian Monetary Authority). Sonstige Transferzahlungen (zum Beispiel Überweisungen zwischen Privatpersonen) ins Ausland stehen unter keinem Genehmigungsvorbehalt. Lediglich wenn das Volumen 100.000 saudische Riyal, ca. 22.000 Euro übersteigt, muss die Überweisung bei der Monetary Authority angezeigt werden.

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