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Portal 21 Rumänien

Justizreform und Korruptionsbekämpfung

Neuer Fortschrittsbericht der EU Kommission - Reformtempo verringert

Die EU Kommission veröffentlichte am 23.3.2010 ihren halbjährlichen Bericht mit neuen Fakten zur Reform der Justiz wie auch zur Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in Rumänien vor.

Der Fortschrittsbericht wurde verfasst im Rahmen des sog. Kooperations- und Kontrollverfahrens, dem sich Rumänien wie auch Bulgarien als Reaktion auf die dortigen Defizite zum Zeitpunkt des EU-Beitritts am 1.1.2007 seither halbjährlich unterziehen müssen.

Im Unterschied zu den jährlich im Sommer erscheinenden reports on progress (wir berichteten zuletzt  in der Rechtsnews 8/2009, dort Seite 3 mit weiteren Nachweisen), welche konkrete Bewertungen der Entwicklungen enthalten, begnügt sich der aktuelle Fortschrittsbericht (update report) mit einer neutralen Schilderung der Entwicklungen in Rumänien seit Mitte 2009.

Demnach hat sich in Rumänien das Reformtempo im Justizbereich im letzten Halbjahr verringert, die Leistungsfähigkeit der Justiz ist durch den Personalrückgang gesunken und die Verabschiedung der Novellen der Schlüsselgesetze Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung stehe ebenfalls noch aus.

Positiv werden auch weiterhin die Bilanz der rumänischen Anti-Korruptionsbehörde und neuerdings auch die Fortschritte auf kommunaler Ebene verzeichnet. Eine weitere Vereinheitlichung der Rechtsprechung stehe aber noch aus.

Für Rumänien gibt es im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens nach wie vor diese vier Zielvorgaben, die im Bericht mit Kurzbeschreibungen der aktuellen Veränderungen versehen sind:

  1. Gewährleistung transparenterer und effizienterer Gerichtsverfahren durch Stärkung der Kapazitäten und Rechenschaftspflicht des Obersten Richterrats, Berichterstattung und Kontrolle der Auswirkungen der neuen Zivil- und Strafprozessordnungen;
  2. Einrichtung einer Behörde für Integrität mit folgenden Zuständigkeiten: Überprüfung von Vermögensverhältnissen, Unvereinbarkeiten und möglichen Interessenkonflikten und Verabschiedung verbindlicher Beschlüsse als Grundlage für abschreckende Sanktionen;
  3. Konsolidierung bereits erreichter Fortschritte bei der Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene;
  4. Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere in den Kommunalverwaltungen.

Der siebenseitige Zwischenbericht über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (KOM(2010)113 endgültig vom 23.3.2010) kann auf der Internetseite der EU Kommission auf Deutsch abgerufen werden. Dort steht auch eine Pressemitteilung (MEMO/10/96)  zur Verfügung.

Ergänzend ist auf einen Bericht des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa der Konrad Adenauer Stiftung zu verweisen. Unter dem Titel „Unabhängigkeit der Justiz in Rumänien und Vergangenheitsaufarbeitung“  stehen gut recherchierte und kompakt aufgearbeitete Information zu den Hintergründen der aktuellen Entwickungen der rumänischen Justiz kostenfrei zum Download bereit.

Germany Trade & Invest (29.03.2010) 

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