Wirtschaftsumfeld | Rumänien | Investitionsförderung
Praxischeck
Rumänien ist auf dem besten Weg den Wettbewerb mit Westeuropa aufzunehmen. Doch es fehlt noch an mehr Bildung, Digitalisierung und Autobahnen.
27.04.2021
Von Dominik Vorhölter | Bukarest
Rumäniens Wirtschaft ist noch nicht vollständig konkurrenzfähig im Vergleich zu den westeuropäischen Volkswirtschaften. Das südosteuropäische Land muss zunächst grundlegende strukturelle Mängel beseitigen, um nachhaltig wettbewerbsfähig zu werden. Ausländische Investoren bemängeln die wenig ausgebauten Transportkorridore, die ineffiziente Verwaltung sowie den schlechten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung als größte Schwachstellen, die das Investitionsklima eher negativ beeinflussen.
Eine ähnliche Einschätzung trifft der Global Competitiveness Report, der zusätzlich den Zugang zu Finanzierungen von Projekten negativer einschätzt als in westeuropäischen Ländern. Rumänien belegt im Global-Competitiveness-Index den 51. Platz, Deutschland den siebten Platz.
WEF-Länderrating 2019, Rumänien (wirtschaftlicher Rang von insgesamt 141 Ländern)
Kriterien | Rumänien | Deutschland |
---|---|---|
Gesamtrang | 51 | 7 |
1 Institutionen (Sicherheit, Transparenz, Recht) | 52 | 18 |
2 Infrastruktur | 55 | 8 |
3 Adaption von Informations- und Kommunikationstechnologien | 32 | 36 |
4 Makroökonomische Stabilität | 56 | 1 |
5 Gesundheit | 83 | 31 |
6 Bildung und Ausbildung | 72 | 5 |
7 Produktmärkte | 64 | 9 |
8 Arbeitsmarkt | 57 | 14 |
9 Finanzsystem | 86 | 25 |
10 Marktgröße | 41 | 5 |
11 Dynamik des Geschäftsumfeldes | 72 | 5 |
12 Innovationsfähigkeit | 55 | 1 |
Herausforderung: EU-Gelder nachhaltig und gewinnbringend ausgeben
Diese Probleme anzugehen, das hat sich die im Dezember 2020 gewählte neue rumänische Regierung, eine Koalition aus drei bürgerlich-liberalen Parteien, fest vorgenommen. Die Regierungsparteien verfügen über eine solide Mehrheiten im Parlament und haben ein Programm für den Weg Rumäniens aus der Coronakrise aufgestellt. Die EU stellt dafür sehr viel Geld bereit. Doch die Hoffnung auf eine schnelle und nachhaltige Verteilung des Geldes ist gering. So urteilt zum Beispiel die Leiterin des Think-Tanks GlobalFocus, Oana Popescu-Zamfir: "Rumänien fehlt die Fähigkeit zur strategischen Planung, insbesondere in Krisenzeiten und im Hinblick auf ein wachsendes BIP-Defizit. Die Regierung dürfte versucht sein, schnell Haushalts-Löcher zu stopfen."
Gesetzesnovellen erschwert Landerwerb
Als eine konkrete Barriere wird derzeit in der Geschäftswelt eine Gesetzesnovelle zum Erwerb von landwirtschaftlicher Flächen (Gesetz Nr. 17/2014) empfunden, die am 15. Februar 2021 in Kraft trat. Das Ziel ist den Grundstücksmarkt vor Spekulanten zu schützen. Darin ist festgelegt, dass der Eigentümer sein Grundstück nur an einen ausländischen Käufer veräußern darf, wenn sich nicht innerhalb einer Frist von nun 45 Tagen - anstatt zuvor 30 Tagen - ein Käufer aus dem Kreis der sogenannten Vorkaufsberechtigten findet. Der Kreis der Vorkaufsberechtigten wurde im neuen Gesetz ausgeweitet. Personen mit Vorkaufsrecht auf die Agrarfläche sind demnach:
- Verwandte, Ehepartner, angeheiratete Verwandtschaft bis zum und inklusive 3. Grad Besitzer von Agrarinvestments auf der zu verkaufenden Fläche im Bereich Forstwirtschaft, Weinanbau, Hopfenanbau, Bewässerung
- Besitzer und Pächter von benachbartem Land. Junge Landwirte, definiert nach EU-Verordnung
- Akademie für Agrar- und Forstwirtschaft, Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen im Bereich Nahrungsmittel
- Personen mit Wohnsitz in der territorialen Verwaltungseinheit, in der sich die Fläche befindet.
Erschwerter Zugang zum Grundstücksmarkt trifft Diaspora und Unternehmen
Eine weitere aber viel schwerwiegende Hürde dabei ist folgende Regelung: Bei einem Erwerb ohne Vorkaufsrecht muss der potenzielle Käufer - egal ob rumänischer Staatsbürger oder Ausländer - nachweisen, dass er mindestens fünf Jahre mit Wohnsitz in Rumänien gemeldet ist. Unternehmen müssen für mindestens fünf Jahre einen Firmensitz im Land besitzen. Dies treffe in der Regel nicht zu, beklagen betroffene Unternehmer. Zum Beispiel Investoren, die in Rumänien Windparks oder Solaranlagen bauen wollen, sehen in der Novelle zum Landerwerb 175/2020 eine weitere Hürde für ihr Geschäft in Rumänien.
Grundstücksbesitzer müssen Urkunde über Bodenqualität vorlegen
Eine weitere Barriere im Zusammenhang mit Landerwerb und Pacht geht aus einer weiteren Novelle des Gesetzes über die Erhaltung und Nutzung des Bodens (Gesetz 246) hervor. Die Änderung ist seit 1. Januar 2021 in Kraft und verpflichtet Grundstückseigner und -besitzer ein Zertifikat über die Bodenqualität (certificatul de calitate a solului) vorzulegen, wenn das Grundstück verkauft oder zu industrieller oder landwirtschaftlicher Fläche umgewandelt werden soll. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, die das Nationale Institut zur Forschung und Entwicklung für Bodenkunde, landwirtschaftliche Chemie und Umweltschutz (Institutul National de Cercetare -Dezvoltare pentru Pedologie, Agrochimie si Protectia Mediului - ICPA) ausstellt. Derzeit ist aber noch nicht bekannt, nach welchem Verfahren das jeweils vor Ort zuständige Kreisamt für Bodenkunde dabei vorgehen wird. Diese Novelle gilt für die landwirtschaftliche und die industrielle Nutzung.
Die Novelle betrifft folgende Vertragsarten: Grundstückskaufverträge, Schenkungsverträge, Tauschverträge, Verträge zur Bestellung von dinglichen Rechten an Grundstücken - etwa Erbbaurechtsverträge -, Mietverträge, Pachtverträge, Urkunden zur Beendigung solcher Verträge sowie Verträge zur Übertragung von Unternehmen, deren Vermögen auch Grundstücke enthält.