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Rechtsmeldung | Saudi-Arabien | Internationale Übereinkommen

Saudi-Arabien tritt Haager Apostille-Übereinkommen bei

Am 31. Dezember 2021 hat das Königreich Saudi-Arabien ein Dekret erlassen, das den Beitritt des Landes zum Haager Übereinkommen über ausländische Urkunden vorsieht.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Saudi-Arabien wird in den nächsten Monaten dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) beitreten.

Das Apostille-Übereinkommen ersetzt das traditionelle und umständliche Legalisierungsverfahren durch eine einzige Formalität: die Ausstellung einer Bescheinigung, der sogenannten Apostille. Eine Apostille, die vom jeweiligen Ursprungsstaat ausgestellt wird, bestätigt dann die Herkunft eines öffentlichen Dokuments, so dass es im Ausland einer anderen Vertragspartei vorgelegt werden kann. Dieser vereinfachte Rahmen soll den internationalen Verkehr von öffentlichen Urkunden für Einzelpersonen, Familien und Geschäftsleute deutlich erleichtern. 

Mit dem königlichen Dekret M/40 vom 31. Dezember 2021 schafft Saudi-Arabien nun die rechtliche Grundlage, um das Übereinkommen in innerstaatliches Recht umzusetzen. 

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