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Portal 21 Schweden

Außergerichtliche Streitbeilegung

Schiedsverfahren

Zunächst besteht bei Abschluss des Vertrages mit einem schwedischen Dienstleister die Möglichkeit, eine Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren. Schiedsgerichtsorganisationen haben auf ihren Internetseiten oft Musterklauseln, die (nach entsprechender Ausfüllung von Lücken) in einen Vertrag mit aufgenommen werden können. Es gibt zahlreiche international tätige Schiedsgerichtsorganisationen, etwa die Internationale Handelskammer (ICC - International Chamber of Commerce) oder in Deutschland zum Beispiel die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). In Schweden unterhält die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) ein ständiges Schiedsgericht mit Sitz in Stockholm und Düsseldorf.

Auch das Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer (Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce) hat internationales Renommee. 

Schiedsverfahren in Schweden werden zunächst durch das nationale schwedische Gesetz über das Schiedsverfahren (Lag 1999:116 om skiljeförfarande) geregelt. Da sowohl Deutschland als auch Schweden Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958 sind, können in Schweden ergangene Schiedssprüche grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden (und umgekehrt).

Mediation

Die Vertragsparteien können überdies vereinbaren, dass vor einem Schiedsverfahren, bei dem der oder die Schiedsrichter den Streit entscheiden (oder auch vor einem Gerichtsverfahren), oder auch unabhängig von einem solchen Verfahren, eine Mediation durchzuführen ist. Hierbei versucht ein neutraler Dritter (Mediator) die Parteien zu einer von ihnen selbst erarbeiteten einvernehmlichen Lösung des Problems zu bringen. Schiedsgerichtsorganisationen bieten häufig auch Mediationsverfahren an und haben hierfür auf ihren Homepages zumeist ebenfalls Mustervertragsklauseln. Die schwedische Gerichtsverwaltung bietet Listen mit Personen an, die sich bereiterklärt haben, als Mediatoren tätig zu sein. Die gesetzliche Grundlage des Mediationsverfahrens ist das Lag (2011:860) om medling i vissa privaträttsliga tvister. Die wichtigsten Vorgaben dieses Gesetzes: strenge Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht für Mediatoren, kein Fristablauf während der Mediation und die Möglichkeit, eine Entscheidung vollstreckbar zu machen.

Germany Trade & Invest (Stand: November 2022)

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