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Immobilienmakler

Der Beruf des Immobilienmaklers ist in Schweden im Fastighetsmäklarlag 2021:516 geregelt. Auch schwedische Immobilienmakler, sowohl Personen als auch Unternehmen, müssen sich grundsätzlich in ein eigenes Berufsregister (Fastighetsmäklarregistret) eintragen. Das schwedische Zentralamt für das Maklergewerbe (Fastighetsmäklarnämnden) führt dieses Register und überwacht die Immobilienmakler auch in ihrer Tätigkeit.

Außerdem bietet es eine Online-Suche unter Fastighetsmäklarregistret, diese ist allerdings nur in schwedischer Sprache verfügbar. Mit der Online-Suche können deutsche Dienstleistungsempfänger kostenfrei nach schwedischen Immobilienmaklern anhand des Vornamens (Förnamn), Nachnamens (Efternamn) der Person oder anhand des Unternehmens (Företag) recherchieren. Eine weitere Eingrenzung der Suchparameter auf eine bestimmte Provinz (Län) oder Kommune ist möglich.

Um in das Register aufgenommen zu werden, muss der Immobilienmakler unter anderem nachweisen,

  • dass er nicht insolvent ist,
  • dass er keinem Berufsausübungsverbot unterliegt,
  • dass er eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hat und
  • dass er eine adäquate Ausbildung absolviert hat.

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