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Rechtsbericht | Schweiz | Investitionskontrolle

Wird die Schweiz eine Investitionskontrolle einführen?

Der Schweizer Bundesrat arbeitet an einer Vernehmlassungsvorlage für ein Bundesgesetz zur Investitionskontrolle. Dazu hat er am 25. August 2021 die Eckpunkte skizziert.

Von Helge Freyer | Bonn

Werden inländische Unternehmen durch ausländische Investoren übernommen, so kann darin durchaus eine Gefährdung oder Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gesehen werden. Oder es kann zu Wettbewerbsverzerrungen kommen. Dies zu verhindern ist grundsätzlich Aufgabe der Investitionskontrolle.

Andererseits gilt es aber auch, ein Land als Investitionsstandort attraktiv zu halten. Im Bericht «Grenzüberschreitende Investitionen und Investitionskontrollen» vom 13. Februar 2019 hat der Schweizer Bundesrat denn auch keinen Zweifel daran gelassen, dass er grundsätzlich das bislang bestehende Regelwerk für ausreichend hält. Dennoch nimmt er die Vorlage, die bis Ende März 2022 erarbeitet werden soll, in Angriff und setzt damit die Motion Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen» (18.3021) um. 

Primär geht es dabei unter anderem um den Schutz

  • systemrelevanter Unternehmen, deren Leistung kurzfristig nicht ersetzt werden kann;
  • von Unternehmen, die staatlichen Behörden sicherheitsrelevante IT-Systeme liefern;
  • vor dem böswilligen Zugriff auf große Menge besonders schützenswerter Personendaten.

Im Fokus stehen staatliche oder staatsnahe ausländische Investoren. Das Prüfverfahren soll zweistufig durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Secrétariat d’Etat à l’économie) erfolgen.

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