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Zollbericht Serbien Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Diagonale Kumulierung

Die diagonale Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Serbien.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Waren erwerben den präferenziellen Ursprung eines Staates durch die dort durchgeführte „ausreichende Be- oder Verarbeitung". Kumulierung bedeutet, dass der Produktionsvorgang in einem Land demjenigen in einem anderen Land angerechnet wird. Die weitestgehende Anrechnung in diesem Sinne ist die „diagonale Kumulierung“.

Serbien gehört der SAP- Kumulierungszone an. Dabei steht SAP für „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess“. Zur SAP-Kumulierungszone gehören neben der EU die Türkei und die westlichen Balkanländer, mit denen die EU Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen hat. Dazu zählen neben Serbien auch Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien sowie Bosnien und Herzegowina.

Eine andere Kumulierungszone ist die Paneuropa-Mittelmeer-Zone. Zu dieser zählen die EU, die EFTA-Länder (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein), die Türkei, Färöer, die Teilnehmer des Barcelona-Prozesses (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, Westjordanland und Gazastreifen); die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Kosovo); Moldau und die Ukraine.

In jeder dieser Zonen ist eine diagonale Kumulierung möglich. Das heißt, dass Produktionsvorgänge an Vormaterialen mit Ursprung in einem Land dieser Zone zu Produktionsvorgängen der Endfertigung in einem anderen Land der Zone für die Bestimmung des Ursprungs des Endproduktes hinzuzurechnen sind. Und zwar gilt dies auch dann, wenn das Endprodukt in ein Land der Zone geliefert wird, das nicht an der Herstellung des Endproduktes beteiligt war. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sowohl das Land der Endfertigung als auch dasjenige der Endbestimmung Präferenzabkommen mit denselben Ursprungsregeln mit allen am Ursprung beteiligten Ländern geschlossen haben.

Charakteristisch für die Kumulierungszonen ist somit ein Netz von Abkommen mit identischen Ursprungsregeln. Um den Gleichklang der Ursprungsregeln zu erleichtern, soll innerhalb der Zone das „Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln“ die einzelnen Ursprungsprotokolle ersetzen. Das erfolgt durch Verweisung der Protokolle auf das Übereinkommen.

An einer Modernisierung des Übereinkommens haben sich bislang nicht alle Vertragsstaaten beteiligt. Um die Anwendung der modernen Regeln gleichwohl zu ermöglichen, wurden die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen (die auf das regionale Übereinkommen verweisen) mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. Diese „Übergangsregeln" können seit dem 1. September 2021 bis auf Weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.

Weitere Informationen:

Bericht: Leitfaden zu Pan-Euro-Med Ursprungsregeln veröffentlicht

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