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Zollbericht Serbien Internationale Handelsabkommen, übergreifend

Internationale Handelsabkommen

Serbien ist Beitrittskandidat der Europäischen Union und Vertragsstaat verschiedener Handelsabkommen. 

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Serbien profitiert von Handelsabkommen mit der Europäischen Union, der Eurasischen Wirtschaftsunion, der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA, den Teilnehmerstaaten des Central European Free Trade Agreement (CEFTA) und der Türkei. Mit China werden bereits Gespräche geführt und sollen nach Aussagen der serbischen Regierung bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Im Falle eines EU-Beitritts müsste Serbien allerdings alle Freihandelsabkommen kündigen. 

Eine Mitgliedschaft in der World Trade Organization (WTO) ist noch nicht erfolgt. Die von der WTO verwalteten Übereinkommen finden daher keine Anwendung. Die Texte der Handelsabkommen Serbiens sind zu finden unter „Međunarodni sporazumi“ auf der Webseite der serbischen Zollverwaltung.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU

Für die Länder des westlichen Balkans verläuft der Weg zur EU-Mitgliedschaft in der Regel über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Die Grundlage hierfür bildet das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Serbien und der EU. Das SAA ist seit dem 1. September 2013 in Kraft. Veröffentlicht wurde das Abkommen im Amtsblatt der EU Nr. L 278 vom 18. Oktober 2013. 

Die wichtigsten Ziele des Prozesses sind die politische Stabilisierung und die Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Darüber hinaus führen die Westbalkan-Staaten EU-Normen ein und gleichen ihre Gesetze in einigen Bereichen sukzessiv an EU-Vorschriften an, wie zum Beispiel in den Bereichen Wettbewerb, geistiges Eigentum und Investitionen.

Auch die Zollvorschriften spielen in der Vorbereitungsphase auf die EU-Mitgliedschaft eine große Rolle. Mit dem SAA und den autonomen Handelspräferenzen seitens der EU erhalten nahezu alle Güter aus Serbien freien Zugang zu den EU-Märkten. Im Gegenzug hat Serbien seinen Markt für europäische Waren und Dienstleistungen schrittweise geöffnet. Mit dem stufenweisen Zollabbau für Ursprungswaren der EU hat Serbien bereits 2009 im Rahmen eines Interimsabkommens begonnen. Seit dem 1. Januar 2014 besteht nun Zollfreiheit für knapp 95 Prozent aller Waren mit Präferenzursprung der EU. Der durchschnittliche Zollsatz für EU-Ursprungswaren beträgt seit 2014 bis zu einem möglichen EU-Beitritt 0,99 Prozent.

Serbien hat im März 2012 den Status eines Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU) erlangt. 

Central European Free Trade Agreement (CEFTA)

Das Central European Free Trade Agreement (CEFTA) zählt sieben Teilnehmerstaaten: Serbien, Moldawien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien und Montenegro. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens können fast alle gewerblichen Ursprungswaren zollfrei zwischen den Vertragsparteien gehandelt werden. Der Zollabbau bei landwirtschaftlichen Produkten unterliegt restriktiven Regeln. Anhang 3 zum Abkommen enthält umfangreiche Listen der von den Vertragsparteien gemachten Zugeständnisse. Das Abkommen lässt jedoch die Möglichkeit weiterer Zugeständnisse beim Zollabbau für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu.

Serbien - European Free Trade Association (EFTA)

Das Freihandelsabkommen zwischen Serbien und den Staaten der European Free Trade Association (EFTA) Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein ist seit Oktober 2010 in Kraft. Es ermöglicht bis auf wenige Ausnahmen die zollfreie Einfuhr von gewerblichen Waren, Fisch- und Fischereierzeugnissen mit Ursprung Serbien in die EFTA-Staaten. Serbien hat die Zölle für Ursprungswaren der EFTA-Staaten stufenweise gesenkt. Für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurden zusätzlich bilaterale Abkommen geschlossen.

Open Balkan

Serbien, Albanien und Nordmazedonien haben am 29. Juli 2021 die Initiative „Mini-Schengen“ in „Open Balkan“ umbenannt.

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Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Grenzkontrollen im Personenverkehr wegfallen. Außerdem wollen die drei Länder in weiteren Schritten ihre Arbeitsmärkte öffnen, den regionalen Handel erleichtern und im Katastrophenschutz zusammenarbeiten. Weitere Informationen sind in unserem Bericht "Albanien, Nordmazedonien und Serbien gründen Open Balkan" zu finden.

Serbien - Türkei

Unter dem Freihandelsabkommen zwischen Serbien und der Türkei gewähren sich die Vertragsparteien Zollpräferenzen oder Zollfreiheit für Industriewaren. Hiervon ausgenommen sind die in Anhang 2 zum Abkommen genannten Positionen. Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte bestehen gesonderte Regeln. Die Türkei hat im Jahre 2018 die zollfreien Einfuhrquoten für bestimmte serbische Lebensmittel erhöht und damit das Abkommen zugunsten Serbiens geändert.

Serbien - Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Serbien unterhält ein Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Das Freihandelsabkommen wurde im Oktober 2019 unterzeichnet und trat am 10. Juli 2021 in Kraft.  Zur Eurasischen Wirtschaftsunion gehören Russland, Kasachstan, Armenien, Belarus und Kirgisistan. Serbien kann fast alle Ursprungswaren zollfrei in die EAWU liefern. Armenien und Kirgisistan haben für ihre Produkte einen zollfreien Zugang zum serbischen Markt. Belarus, Kasachstan und Russland profitieren hingegen von Zollerleichterungen.

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