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Solvenzprüfung im Vorfeld

Bereits vor Abschluss eines Vertrages ist es empfehlenswert, einschlägige Informationen über den potentiellen Geschäftspartner in Spanien einzuholen. Für die Überprüfung der Bonität stehen deutschen Dienstleistungsempfängern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Zum einen kann man das öffentliche Insolvenzregister (Registro Público Concursal) konsultieren. Da die Informationen im öffentlichen Insolvenzregister zum Teil etwas später als im spanischen Staatsblatt (Boletín Oficial del Estado, kurz: BOE) veröffentlicht werden, lohnt es sich, parallel nach dem Namen des Vertragspartners und "boe" zu googeln.

Zum anderen kann man im Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central) nach verschiedenen Unternehmensinformationen recherchieren. Auch kann man überprüfen, ob Jahresabschlüsse eingereicht wurden und wie diese aussehen. Im Eigentumsregister (Registro de la Propriedad) kann man herausfinden, ob das Unternehmen über Grundvermögen im eigenen Namen verfügt.

Darüber hinaus kann man im Register für bewegliche Sachen (Registro de Bienes Muebles) beispielsweise überprüfen, ob eine bestimmte bewegliche Sache unter Eigentumsvorbehalt gekauft wurde oder ob diese mit einer Mobiliarhypothek oder einem besitzlosen Pfandrecht belastet ist.

Schließlich kann man die kostenpflichtigen Dienstleistungen von Wirtschaftsauskünften oder Detekteien in Anspruch nehmen.

Der Abschnitt "Register" dieses Länderberichts bietet mehr Informationen zu den verschiedenen Registern.

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