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Special | Rumänien | Coronavirus

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Die rumänische Regierung hebt die Coronabeschränkungen auf. Reisende brauchen keinen Test- oder Impfnachweis mehr vorzeigen. (Stand: 9. März 2022)

Von Dominik Vorhölter | Bukarest

Seit dem 9. März 2022 hat die rumänische Regierung bisher geltende Einreisebeschränkungen aufgehoben. Das bedeutet, es besteht keine Pflicht mehr, ein Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Test vorzulegen. Ebenso hebt die rumänische Regierung die Quarantänepflicht für Reisende aus Ländern mit einer vergleichsweise höheren Coronainzidenz auf. Für Ukrainer hatte die Regierung die geltenden Quarantäneregeln bereits am 25. Februar 2022 außer Kraft gesetzt. Seit dem militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine flüchten tausende Menschen nach Rumänien.

In Deutschland gilt Rumänien nicht mehr als Hochrisikogebiet. Damit entfällt für Reisende in die Bundesrepublik Deutschland die Quarantänepflicht. Dort gelten aber noch weitere Beschränkungen, wie eine Testpflicht für Ungeimpfte.  

Pflichten werden zu Verhaltensempfehlungen

Folgende Beschränkungen sind aufgehoben: 

  • Maskentragepflicht im Freien
  • Testpflicht am Arbeitsplatz für Ungeimpfte
  • Pflicht zu Homeoffice 
  • Eingeschränkte Geschäftszeiten in der Gastronomie
  • Verbot von privaten Feiern
  • Quarantänepflicht für Kontaktpersonen

Das Gesundheitsministerium hebt auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen auf, empfiehlt aber, diese Regel weiter zu beachten. Ebenso ist die Quarantänepflicht für Kontaktpersonen nur noch eine Empfehlung.

Kurzarbeiterprogramm endet nach drei Monaten

Mit der Aufhebung des Alarmzustandes gibt es auch keine Pflicht mehr, die Arbeit von Zuhause aus zu erledigen. Das Kurzarbeiterprogramm führt das Arbeits- und Sozialministerium ab dem 9. März 2022 noch für weitere 90 Tage fort. Es ermöglicht Arbeitgebern in Ausnahmesituationen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten um bis zu 80 Prozent zu reduzieren. Arbeitnehmer erhalten dabei aber nur 25 Prozent weniger Gehalt. Der Staat bezuschusst zwischen Normallohn und dem Kurzarbeiterlohn. 

Aktuelle Informationen zu Bewegungsbeschränkungen im Inland

Regelungen für Warenverkehr

Rumänien hat alle Grenzen wieder in Betrieb genommen. Aktuelle Wartezeiten und geöffnete Grenzabschnitte sind bei der Grenzpolizei abrufbar.

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