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Donau, Wien | © GettyImages/saiko3p

Special Österreich Wege aus der Coronakrise

Österreich wird von der vierten Welle überrollt

Die Erholung der Wirtschaft setzt sich fort, doch das Umfeld bleibt angesichts stark steigender Infektionen schwierig.

Von Axel Simer | Bonn

  • Konjunktur und wichtigste Branchen

    Die Wirtschaft erholt sich. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen gibt es in vielen Bereichen Zutritt nur noch für Genesene und Geimpfte. (Stand: 16. November 2021)

    Im Oktober 2021 veröffentlichte das angesehene Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (Wifo) seine jüngste Prognose zu den Auswirkungen der Coronakrise auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. 

    Die österreichische Volkswirtschaft überwindet danach seit dem Sommer die COVID-19-Krise zügig und befindet sich inmitten einer Aufschwungphase. Neben dem Erstarken des privaten Konsums tragen eine hohe Investitionsdynamik, die durch öffentliche Investitionsanreize sowie zunehmende Kapazitätsengpässe getrieben wird, und die kräftige Ausweitung der Exporte zum Konjunkturaufschwung bei. Die heimischen Ausfuhren profitieren hierbei von der Erholung der Weltwirtschaft.

    Die schwungvolle Industriekonjunktur prägt insbesondere im laufenden Jahr die gesamtwirtschaftliche Expansion. Im Jahr 2022 werden hingegen die marktbezogenen Dienstleistungen überproportional zum Wachstum beitragen, vor allem aufgrund der Erholung im Tourismus.

    Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung

    2020

    2021

    2022

    Bruttoinlandsprodukt (reale Veränderung zum Vorjahr in %)

    -6,7

    4,4

    4,8

    Herstellung von Waren (reale Veränderung zum Vorjahr in %)

    -7,0

    8,0

    3,5

    Bruttoanlageinvestitionen (reale Veränderung zum Vorjahr in %)

    -5,2

    8,2

    4,1

    Private Konsumausgaben (reale Veränderung zum Vorjahr in %) 

    -8,5

    4,5

    6,0

    Finanzierungssaldo des Staates (laut Maastricht-Definition, in % des BIP)

    -8,3

    -6,3

    -1,9

    Quelle: Wifo 2021

    In seiner Prognose erwartete das Wifo für 2021 ein reales Wirtschaftswachstum von 4,4 Prozent, das im Jahr 2022 mit dann voraussichtlich einem Plus von 4,8 Prozent noch etwas kräftiger ausfallen soll. Die gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung könnte bereits 2022 wieder überdurchschnittlich sein und die Wirtschaftsleistung insgesamt das Vorkrisenniveau von 2019 übersteigen. 

    Der 2-G-Nachweis ist die neue Eintrittskarte

    Geschäfte sowie alle Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Sportstätten sind geöffnet. Messen und Kongresse dürfen mit unbegrenzter Teilnehmerzahl stattfinden. Tanzlokale, Clubs und Diskotheken ebenfalls. Für den Zutritt wie für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen gilt seit dem 8. November die neue 2-G-Regel: Zutritt hat nur, wer nachweislich geimpft oder von einer Covid-19-Infektion genesen ist. Damit verschärft die Regierung ihre Maßnahmen als Reaktion auf die zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen.

    Museen, Bibliotheken und Büchereien sowie Zoos und Tierparks sind ebenfalls wieder zugänglich. Für Museen ist kein 2-G-Nachweis erforderlich, doch es gilt Maskenpflicht. Masken müssen auch weiterhin in Geschäften, Behörden und in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.

    Nicht geimpfte Personen sind mit den neuen 2-G-Regeln vom sozialen Leben weitgehend ausgeschlossen - auch wenn sie negativ getestet wurden.

    Personen aus mehreren Haushalten dürfen sich treffen. Ab einer Zusammenkunft von 50 Personen müssen diese der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden und alle Gäste müssen einen 2-G-Nachweis mit sich führen. Bei mehr als 250 Teilnehmern ist eine Bewilligung seitens der zuständigen Behörde erforderlich.

    Entwicklung variiert regional

    Die Infektionszahlen haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt. Die Regierung hat daher Anfang September 2020 eine Coronaampel eingeführt, um flexible und regional unterschiedliche Maßnahmen ergreifen zu können. Die Ampel zeigt zudem, in welchen Regionen persönliche Vorsichtsmaßnahmen besonders wichtig sind und gibt einen Überblick über aktuelle Maßnahmen der Behörden. Im November 2021 leuchtet die Corona-Ampel allerdings im ganzen Land in rot (=sehr hohes Risiko). Die höchsten 7-Tage-Inzidenzen verzeichneten Mitte November Oberösterreich und Salzburg mit über 1.000 pro 100.000 Einwohnern. Oberösterreich hat daher noch weitergehende Maßnahmen beschlossen. So ist die Nachtgastronomie geschlossen, Messen und andere Großveranstaltungen sind verboten. In allen Kulturbetrieben gilt die 2-G-Regel. Salzburg hat die Geltungsbereiche für die FFP-2-Maskenpflicht ausgeweitet, z.B. für Messen sowie Wochen- und Flohmärkte.

    Delta-Variante dominiert

    Die hochansteckende Delta-Variante macht seit Ende September 2021 fast 100 Prozent der Neuinfektionen aus. Wegen der seit Juli geltenden Lockerungen ist daher in vielen Regionen die 7-Tage-Inzidenz wieder deutlich gestiegen und erreicht in einigen Bundesländern neue Höchstwerte.

    Aktuelle Informationen bietet auch die Deutsche Handelskammer in Österreich/AHK Wien auf ihrer Homepage. Tagesaktuelle Zahlen zu den Infektionen bietet das amtliche Covid-19-Dashboard des Gesundheitsministeriums.

    Von Axel Simer | Bonn

  • Konjunktur- und Hilfsprogramme

    Kurzarbeitergeld, Hilfen für Unternehmen und ein Konjunkturpaket sollen die Auswirkungen der Pandemie minimieren. Die Impfkampagne stockt. (Stand: 16. November 2021)

    Umfangreiches Hilfspaket für Unternehmen

    In der Coronakrise fährt die Wiener Bundesregierung ein massives Hilfspaket auf, mit dem Firmen und damit Arbeitsplätze gerettet werden sollen. Mit 50 Milliarden Euro werden Groß-, Mittel- und Kleinunternehmen unterstützt. Diese Hilfen können auch Niederlassungen deutscher Unternehmen in Anspruch nehmen. Genügt das nicht, will Wien noch einmal Geld nachschießen. Die meisten Maßnahmen wurden bereits bis Ende 2021 verlängert.

    Den größten Teil der Hilfe macht der Corona-Hilfsfonds aus. Er ist mit 15 Milliarden Euro ausgestattet und dient in erster Linie jenen Betrieben, die aufgrund der Verordnungen der Regierung vorübergehend schließen mussten. Das waren allen voran Restaurants, Hotels und Einzelhändler.

    Ihnen wird ein Teil des verlorenen Umsatzes als finanzielle Hilfe vom Staat erstattet. Das erfolgt in Form von Fixkostenzuschüssen. Die Höhe der Zuwendungen orientiert sich an den Umsätzen der Vergangenheit. Ferner bietet der Fonds Kreditgarantien bis zu einer Höhe von 500.000 Euro.

    Steuerzahlungen werden gestundet

    Am schnellsten und unkompliziertesten sind die Steuerstundungen angelaufen. Dafür hat die Regierung 10 Milliarden Euro vorgesehen. Mit einem einfachen Formular können Unternehmen beim Finanzministerium entweder um eine Stundung ihrer Steuerzahlungen ersuchen oder um eine Herabsetzung. Für die Stundungen werden keine Verzugszinsen berechnet. 

    Als Soforthilfe hatte der Staat schon zu Beginn der Krise 4 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit wird unter anderem die Kurzarbeit finanziert (400 Millionen Euro), für die es sehr großzügige Regelungen gibt und die jedes Unternehmen in Anspruch nehmen kann. Am Anfang waren es vor allem die Großen, wie etwa Austrian Airlines, Voest oder auch der Motorradhersteller KTM, die Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter beantragten.

    Hilfe für Soloselbstständige

    Von den 4 Milliarden Euro der Soforthilfe ist - vorerst - 1 Milliarde Euro für Einpersonenunternehmen, Kleinstunternehmen und jene Unternehmen vorgesehen, die für keine der anderen Hilfen infrage kommen. Das Geld aus diesem Fonds gibt es mehr oder weniger bar auf die Hand. Wie viel es sein wird, richtet sich nach dem bisherigen Umsatz. Das Geld wird steuerfrei ausbezahlt und per Onlineformular beantragt. Zusätzlich zu den Bundeshilfen gibt es noch finanzielle Unterstützung von den Bundesländern. Das größte Paket hat Tirol mit 400 Millionen Euro geschnürt.

    Kurzarbeit - aber auch steigende Arbeitslosigkeit

    Anlässlich der Coronapandemie wurde ein spezielles Kurzarbeits-Modell entwickelt. Voraussetzung ist, dass eine sogenannte Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft abgeschlossen wird, die gleichzeitig als Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat als Einzelvereinbarung gilt. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allerdings das Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und vorhandenes Zeitguthaben vollständig verbrauchen. Danach kann die wöchentliche Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum reduziert werden. Personen, die in Kurzarbeit sind, werden vom staatlichen Arbeitsmarktservice AMS je nach Einkommenshöhe zwischen 80 und 90 Prozent des Nettoverdienstes für die reduzierte Arbeitszeit ersetzt. Zum Höhepunkt im Juni 2020 war rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Kurzarbeit.

    Die Austrian Business Agency hat einen Text veröffentlicht, der sich umfassend mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten dieses Hilfspakets beschäftigt: "Corona: Regierungsmaßnahmen unterstützen Unternehmen". Autoren sind zwei Experten von Deloitte beziehungsweise Operenyi, Deloitte Legal.

    Konjunkturpaket ist angelaufen

    Am 16. Juni 2020 kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz ein Konjunkturpaket im Umfang von rund 14 Milliarden Euro zur Revitalisierung der Wirtschaft an. Dies befindet sich in der gesetzlichen Umsetzungsphase. Rund 2,6 Milliarden Euro entfallen auf eine Entlastung der privaten Haushalte beziehungsweise Stärkung der Kaufkraft. Der Eingangssteuersatz sinkt rückwirkend zum Januar 2020 von 25 auf 20 Prozent, Familien erhalten pro Kind eine Einmalzahlung von 360 Euro, Arbeitslose erhalten eine zusätzliche Einmalzahlung von 450 Euro und für alle gibt es eine Entlastung von den Sozialabgaben durch einen (steuerlich wirksamen) Sozialversicherungsbonus.

    Unternehmen profitierten von einer Investitionsprämie für Ausgaben im Zeitraum September 2020 bis Mai 2021. Sie beträgt 7 Prozent der Investitionssumme und 14 Prozent beim Kauf von Gütern im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science. Wichtig ist, dass lediglich die ersten Maßnahmen der Investition bis Mai 2021 erfolgen mussten. Komplett abgeschlossen sein muss die Investitionsmaßnahme bis Februar 2023. Falls die Investitionssumme über 20 Millionen Euro liegt, sogar erst im Februar 2025.

    Darüber hinaus gibt es seit dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Wirtschaftsgüter. Investitionen können nun im ersten Jahr in einer Höhe von 30 Prozent abgeschrieben werden. Weitere Bestandteile des Investitionspakets sind steuerliche Anreize und die Förderung von Investitionen in die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden sowie in den Heizkesseltausch. Diese Maßnahmen können Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen in Anspruch nehmen. Ebenso sollen zusätzliche Mittel für erneuerbare Energien, insbesondere für die Fotovoltaik, zur Verfügung gestellt werden.

    Zur Unterstützung von Gastronomie, Hotels und kulturellen Einrichtungen galt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent (statt bisher 10 beziehungsweise 20 Prozent).

    Österreichs Impfplan

    Gemeinsam mit allen EU-Staaten ist in Österreich Ende Dezember 2020 die Impfkampagne angelaufen. Ähnlich wie in Deutschland gab es anfängliche Schwierigkeiten, ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Im Sommer 2021 lief die Impfkampagne auf Hochtouren, geriet im Herbst aber ins Stocken. Mitte November 2021 waren lediglich 65 Prozent der Bevölkerung geimpft - nach Ansicht der Regierung deutlich zu wenig.



    Von Axel Simer | Bonn

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