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Special Frankreich

Frankreich: Unterstützung von F&E als wichtiger Standortfaktor

Frankreich leistet sich eine Vielzahl von Instrumenten zur Investitionsförderung, die von inländischen wie ausländischen Investoren in Anspruch genommen werden können. Wesentliche Mechanismen sind Steuergutschriften, zinsvergünstigte Darlehen, direkte Subventionen für Ausrüstungen und Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Unterstützung bei Immobilienerwerb und Personalbeschaffung sowie in bestimmten Fällen Freistellung von der Sozialversicherung.

Drei Parameter bestimmen die grundsätzliche Förderfähigkeit beziehungsweise den möglichen Umfang der Investitionsförderung in Frankreich: Der Zweck des Vorhabens (Produktion, Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung etc.), die Standortwahl (es gibt prioritäre Zonen) sowie die Größe des investierenden Unternehmens. Inhaltlich stehen die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Mittelpunkt, daneben Aspekte der regionalen Förderung.

Das Instrumentarium gilt gleichermaßen für nationale und ausländische Unternehmen, auch in der Verfahrenspraxis bestehen keine Unterschiede. Alle fiskalischen Anreize stehen im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Kommission, insbesondere was die Bevorzugung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angeht.

Die staatliche Förderung besteht zuvorderst aus Darlehen und Steuergutschriften für die Intensivierung von Forschung & Entwicklung (F&E) sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Regionen und Gemeinden bieten darüber hinaus eigene Steuerbefreiungen oder spezielle Hilfen. KMU kommen in den Vorzug zinsgünstiger Darlehen. Für die Aus- und Weiterbildung gewährt das Arbeitsministerium Finanzhilfen, wobei ein Teil der Lohnnebenkosten übernommen wird.

Einer der wichtigsten Investitionsanreize ist die Raumordnungsprämie PAT (Prime d’Aménagement du Territoire). Die Bedingungen für diese Investitionshilfe variieren in Abhängigkeit der drei möglichen Arten einer Investition: Neugründung (mindestens 20 Beschäftigte und 3 Millionen Euro Investitionsvolumen), Erweiterung (20 Beschäftigte, wenn diese mindestens 50 Prozent der Gesamtbeschäftigten ausmachen, und 3 Millionen Euro Investitionsvolumen oder mindestens 40 Beschäftigte oder 10 Millionen Euro Investitionen) und Übernahme (50 Beschäftigte und 3 Millionen Euro Investitionsvolumen).

Steuerliche Förderung hat in Frankreich einen hohen Stellenwert. Zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes wurde zum 1. Januar 2013 der Crédit d‘impôt pour la compétitivité et l‘emploi (CICE, Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung) eingeführt. Seit 2017 beträgt er 7 Prozent der Lohnsumme der von einem Unternehmen abhängig Beschäftigten, deren Lohn oder Gehalt maximal dem zweieinhalbfachen des nationalen Mindestlohnes SMIC entspricht. Für das Jahr 2015 wurden 2016 Gutschriften mit einer Gesamthöhe von rund 16 Milliarden Euro beantragt. Der CICE soll ab 2018 allerdings zum Teil durch eine Senkung der Sozialabgaben ersetzt werden.

Das seit 1983 bestehende System der Steuergutschriften für F&E-Investitionen (CIR - Crédit d’Impôt Recherche) wurde 2008 reformiert und auf ausländische Unternehmen ausgeweitet, wobei das Verfahren vereinfacht wurde. Die Steuergutschrift beträgt im Jahr 30 Prozent der F&E-Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 100 Millionen Euro. Über dem Höchstwert beträgt der Satz 5 Prozent. Forschungskosten, die in Kooperation mit öffentlichen Laboratorien entstehen, sind bis zu 80 Prozent anrechenbar. Als F&E-Ausgaben gelten im Wesentlichen Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge, Betriebsausgaben und Kosten für die Einreichung und Pflege von Patenten.

Die F&E-Gutschrift wird von ausländischen Unternehmen als bedeutender Faktor für die Attraktivität Frankreichs als Investitionsstandort genannt. Vor allem KMU haben in den letzten Jahren mehr CIR in Anspruch genommen. Insgesamt nutzen über 20.000 Unternehmen das Instrument. Seit 2010 betragen die Steuergutschriften jährlich regelmäßig mehr als 5 Milliarden Euro.

Neben den nationalen Stellen besitzen auch viele Städte und Regionen eigene Investitionsförderstellen, die Unternehmen beraten und unterstützen - wie etwa die Agentur Paris Region Entreprises für den Großraum Paris. Seit 2002 besitzen zudem die Regionalräte die volle Autorität, eigene regionale Schemata für finanzielle Direkthilfen an Unternehmen zu entwickeln.

Mit der 2006 begonnenen Förderung von industriellen Kompetenzzentren bezweckt Frankreich nicht nur eine höhere wirtschaftliche Dynamik, sondern auch eine stärkere regionale Diversifikation. Die „pôles de compétitivité“ konzentrieren Unternehmen, private und öffentliche Investoren sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Das erklärte Ziel dieser 71 Cluster besteht darin, Synergien freizusetzen und gemeinsam marktfähige Innovationen voranzutreiben.

Weiterführende Informationen:


Text: Marcus Knupp

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