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Zollbericht Südafrika Zolltarif, Einfuhrzoll

Marktzugangsvoraussetzungen für Fotovoltaik- und Windkraftanlagen

Auch wenn die Einfuhr von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen aus der Europäischen Union (EU) zollfrei erfolgen kann, sollten Sie die Marktzugangsvoraussetzungen kennen und beachten.

Von Melanie Hoffmann

Südafrika strebt an, bis 2030 den größten Teil der Energie über erneuerbare Energiequellen zu gewinnen. Primäre Quellen sind dabei Sonne und Wind.

Zollfreie Einfuhr von Fotovoltaik- und Windkraftanlagen aus der EU möglich

Zur Ermittlung genauer Zollabgaben, aber auch zur Erstellung von Zollanmeldungen wird die Zolltarifnummer einer Ware benötigt. Jede Ware kann im Zolltarif einer genauen Nummer zugeordnet werden. Umweltgüter sind keinem eigenen Sektor in der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) zugeordnet, sondern werden produktspezifisch in HS-Unterpositionen eingeordnet.

Fotovoltaikanlagen

Fotovoltaikanlagen (Solarzellen) werden unter der HS-Unterposition 8541.40 geführt und somit dem Kapitel 85 – elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon - zugeordnet. Die Einfuhr von Solarzellen (photovoltaic cells) aus der EU erfolgt auf Grundlage des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) zwischen den SADC-Staaten (Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini) und der EU zollfrei (0 Prozent), sofern es sich um eine Ursprungsware nach den entsprechenden Ursprungsregeln handelt. Im vorliegenden Fall beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) für Solarzellen ebenfalls 0 Prozent, sodass Unternehmen auch ohne Präferenznachweis vom Zollsatz in Höhe von 0 Prozent profitieren können.

Zollabgaben für die Einfuhr von Fotovoltaikzellen in Südafrika

Zolltarifnummer

Warenbeschreibung*

MFN-Zollsatz

Zollsatz für EU/VK

8541

Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente, einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln; Leuchtdioden "LED"; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle

8541.40

lichtempfindliche Halbleiterbauelemente; einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln; Leuchtdioden (LED)

8541.40.10

Fotovoltaikzellen, auch zu Modulen zusammengebaut oder zu Panels zusammengesetzt

0%

0%

8541.40.90

Andere

0%

0%

*Wortlaut im südafrikanischen ZolltarifQuelle: Customs and Excisen Act, Schedule 1 / Part 1 / Section XVI / Chapter 85

Windkraftanlagen und Teile dafür

Windkraftanlagen werden dagegen als windgetriebene Stromerzeugungsaggregate in die Unterposition 8502.31 und somit auch in das Kapitel 85 eingereiht. Wie auch die Solarzellen können Windkraftanlagen aus der EU zollfrei in Südafrika eingeführt werden. Der MFN- sowie der Präferenzzollsatz im Rahmen des WPA SADC-EU betragen jeweils 0 Prozent.

Anders sieht es bei Teilen für solche Windkraftanlagen aus. Warenteile, die der Zolltarifposition 8503 zuzuordnen sind, können nur dann zollfrei in Südafrika eingeführt werden, wenn die Ursprungsregeln aus dem WPA SADC-EU eingehalten und dies in Form eines Ursprungsnachweises nachgewiesen werden kann. 

Zollabgaben für die Einfuhr von Windkraftanlagen und Teile dafür in Südafrika

Zolltarifnummer

Warenbeschreibung*

MFN-Zollsatz

Zollsatz für EU/VK

8502.31

Stromerzeugungsaggregate, windgetrieben

0%

0%

8503.00

Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt

8503.00.10

Rotoren oder Anker mit einem Außenquerschnitt von 57 - 200 mm

15%

0%

8503.00.20

Statoren, auch gewickelt, mit einem Innenquerschnitt von 57 - 200 mm

15%

0%

8503.00.30

Radiatoren

10%

0%

8503.00.40

Thermoelemente zur Gewinnung von elektronischer Energie aus Wärmeenergie

5%

0%

8503.00.90

andere

5%

0%

*Wortlaut im südafrikanischen ZolltarifQuelle: Customs and Excisen Act, Schedule 1 / Part 1 / Section XVI / Chapter 85

Die Einfuhrumsatzsteuer 

Die südafrikanische Einfuhrumsatzsteuer fällt bei jeder Wareneinfuhr in das südafrikanische Zollgebiet an. Der Normalsatz liegt in Südafrika bei 15 Prozent. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert (free on board (fob)-Wert), erhöht um einen 10-prozentigen Aufschlag, zuzüglich Zoll und sonstige Einfuhrabgaben.

Bei der Einfuhr von Solaranlagen, Windkraftanlagen sowie Teilen für solche Anlagen fällt der Normalsatz in Höhe von 15 Prozent an, der vom mehrwertsteuerrechtlich registrierten Einführer zu entrichten ist. 

Einfuhrverfahren kennen und Formalitäten einhalten

Solaranlagen, Windkraftanlagen sowie Teile für solche Anlagen können über festgelegte Einfuhrzollstellen in Südafrika eingeführt werden. Bevor die Waren in Südafrika eingeführt werden dürfen, bedarf es einer Eingangsmeldung über das elektronische "Cargo Processing System". Nach Ankunft der Waren sind der südafrikanischen Zollbehörde eine Ankunftsliste sowie die Eingangsmeldung mit den entsprechenden Begleitpapieren zu übermitteln. Die Zollanmeldung muss spätestens sieben Tage nach Eintreffen der Ware in Südafrika der Zollstelle vorliegen. Mit der Zollanmeldung erklärt der Einführer, welchem Zollverfahren die eingeführte Ware zugeführt werden soll. Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können die Waren auch eingelagert (Zolllager) oder im Rahmen der aktiven bzw. passiven Veredelung zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Reinigung oder Reparatur vorübergehend ein- bzw. ausgeführt werden.

Weitere Informationen zum Einfuhrverfahren: Zoll und Einfuhr kompakt - Südafrika

Nationale und internationale Standards und Normen beachten

Für die Einfuhr von Fotovoltaikzellen sowie Windkraftanlagen nach den oben genannten Zolltarifnummern sieht die südafrikanische Zollverwaltung derzeit keine Verbote oder Beschränkungen, beispielsweise in Form von speziellen Genehmigungen, vor.

Anders sieht es jedoch bei konkreten Einzelteilen für solche Anlagen aus. Für die Einfuhr bestimmter Teile hat das South African Bureau of Standards (SABS) konkrete Normen entwickelt. Zertifizierungspflichtige Waren, wie zum Beispiel Stromkabel für Fotovoltaikanlagen mit einer Nennspannung von 1,5 kV DC oder Überspannungsschutz für Windkraftanlagen, müssen einen konkreten nationalen Standard (hier SANS 62930:2021 und SANS 61400-24:2011) einhalten. Dies muss bei der Einfuhr entsprechend nachgewiesen werden (Declaration of Conformity). Produkte, die die Anforderungen der geltenden Standards erfüllen, werden von der National Regulator For Compulsory Specifications mittels eines Letters of Authority genehmigt. 

Neben den nationalen Standards akzeptiert Südafrika zudem internationale Normen (ISO, IEC), sofern eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle nachweisen kann, dass diese den südafrikanischen Standards entsprechen. Liegen folglich keine nationalen Standards für eine entsprechende Ware vor, sind internationale Standards zu beachten. 

Aufgrund der zahlreichen Standards, die für verschiedene Waren gelten, sind alle Angaben allgemeiner Natur. Spezifische Standards können auf den einzelnen Internetseiten der jeweiligen Institution überprüft werden.

Standards für Fotovoltaik- und Windkraftanlagen sowie für Teile dafür

International Organization of Standardization

International Electrotechnical Commission

South African Bureau of Standards

National Regulator For Compulsory Specifications

Fotovoltaikanlagen und/oder Teile dafür

ISO 27.160

IEC TC82

SANS 62930:2021 (TC 066)

SANS 10142-1-2 (Draft)

Weitere 

Derzeit keine konkreten obligatorischen Standards veröffentlicht.

Übersicht aller Compulsory Specifications


Windkraftanlagen und/oder Teile dafür

ISO 27.180

 IEC TC88

SANS 61400-23:2011 (TC 069)

Weitere

Die dargestellten Standards stellen nur eine Auswahl dar. Weitere Standards sind auf den jeweiligen Seiten zu recherchieren.


Erzeugungslizenz für Stromerzeuger in Südafrika

Wurden die Solar- und Windkraftanlagen in Südafrika eingeführt und dort installiert, ist der Betreiber verpflichtet, eine entsprechende Lizenz bei der Regulierungsbehörde National Energy Regulator of South Africa (NERSA) zu beantragen, um die Anlage betreiben zu dürfen. Dem Antrag sind bereits die Lizenzgebühren beizufügen. Die konkreten Inhalte des Antrages werden in Chapter 3 Electricity Regulation Act aufgeführt.

Für bestimmte Anlagen ist eine solche Lizenz nicht notwendig, beispielsweise bestimmte Stromerzeugungsanlagen mit einer Kapazität von bis zu 1 Megawatt. Solche Anlagen sind lediglich bei NERSA zu registrieren. Diese Registrierung übernimmt in der Regel der Netzbetreiber, bei dem die Anlage angemeldet wird.

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