Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr im Iran sind das Außenhandelsgesetz (The Export-Import RegulationsAct) mit den Durchführungsbestimmungen (Executive Ordinance) sowie das Zollgesetz aus dem Jahr 2011 (iranisches Jahr 1390) mit den Durchführungsvorschriften. Die außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen werden von der Import/Export-Abteilung der „Trade Promotion Organization (TPO)“im „Ministry of Industry, Mine and Trade (MIMT)“verwaltet. Die iranische Zollverwaltung untersteht dem „Ministry of Economic Affairs and Finance“.
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren – Iran