Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special Italien Wege aus der Coronakrise

Konjunktur- und Hilfsprogramme

Im Mittelpunkt der staatlichen Förderung steht eine sinnvolle Allokation der europäischen Hilfsgelder im Sinne von grünem und digitalem Wandel. (Stand: 14. Oktober 2021)

Von Oliver Döhne | Mailand

Nachdem Italien die erste Rate der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität erhalten und die Lage der Wirtschaft sich deutlich gebessert hat, stehen nun wieder konkrete Investitionsvorhaben im Vordergrund der staatlichen Förderung. Diese Projekte hat das Land in seinem Recovery Plan zusammengefasst.  

Anreize für Neueinstellungen

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der direkten Krisenfolgen laufen schrittweise aus. Das allgemeine Kündigungsverbot ist aufgehoben und gilt bis Ende Oktober 2021 noch für Unternehmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen und in stark angeschlagenen Sektoren wie der Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie tätig sind. Firmen, die bis Ende Oktober neu einstellen, sind von Sozialabgaben bis zu 6.000 Euro pro Arbeitnehmer befreit. Außerdem werden die Mittel für die Förderung beim Kauf von Kapitalgütern (Förderinstrument Nuova Sabatini) um 600 Millionen Euro aufgestockt. 

Direkte Krisenmaßnahmen in Form von Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeld und Krediten stellte und stellt die Regierung in mehreren Krisenverordnungen bereit. Unter anderem erfolgt dies im Hilfspaket Cura Italia (Heilung für Italien) vom 17. März 2020, dem Decreto Liquidità (Liquiditätsverordnung) vom 8. April 2020, dem Decreto Rilancio (Neustartverordnung) vom 19. Juli 2020 sowie in mehreren Teilen des Decreto Ristori (Verordnung zur Wiederherstellung) vom 28. Oktober 2020.

Die Ristori-Dekrete sind von der neuen Regierung unter Mario Draghi in die Verordnung Decreto Sostegni (Unterstützungsverordnung) vom 19. März 2021 überführt und erweitert worden. Dazu kam Anfang Juli das Decreto Lavori (Arbeitsdekret). 

Verlustausgleich im Wert von 11 Milliarden Euro

Das Decreto Sostegni sieht Hilfsleistungen über insgesamt 32 Milliarden Euro vor, in erster Linie über Verlustausgleichszahlungen an Unternehmen, gestaffelt nach Umsatz und Umsatzrückgang 2020 gegenüber 2019. Auch Selbstständige mit geringen Einkommen erhalten je nach Verlustausfall Zuschüsse zwischen 1.000 Euro und 150.000 Euro. Der Fonds, der Selbstständige mit einem Maximalumsatz von 50.000 Euro und einem Verlust von mindestens einem Drittel des Jahresumsatzes von Sozialabgaben befreit, wird von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt.

Kapitalspritze für den Gesundheitssektor

Rund 5 Milliarden Euro sieht die Verordnung für den Gesundheitssektor vor. Der Haushalt 2021 wird für Gesundheitsausgaben um insgesamt 4 Milliarden Euro erhöht. Die Mittel zum Ausbau der medizinischen Infrastruktur steigen 2022 und 2023 um jeweils 100 Millionen Euro pro Jahr und für die Jahre 2024 bis 2032 um jeweils 200 Millionen Euro.

Der mittlerweile von der Europäischen Union genehmigte Recovery Plan Italiens sieht 15,6 Milliarden Euro für den Gesundheitssektor vor, davon rund 8,6 Milliarden Euro für Innovationen, Forschung und Digitalisierung sowie 7 Milliarden Euro für den Ausbau lokaler Krankenhäuser, für die Heimversorgung und die Telemedizin. 

Kurzarbeit verlängert

Auch der für die Finanzierung der Kurzarbeit zuständigen Cassa Integrazione fließen aus dem Decreto Sostegni und dem Decreto Lavoro zusätzlich Gelder zu. So verlängert sich der Zeitraum zur Nutzung der Kurzarbeit bis zum 31. Oktober 2021 auf insgesamt 17 Wochen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Notfallfonds für Firmen, die keinen Zugang zur konventionellen Cassa Integrazione haben, ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Unternehmen in Kurzarbeit erhalten Extramittel zur Weiterbildung ihrer Beschäftigten.

Breite Branchen- und Innovationsförderung

Im Mittelpunkt konkreter Branchenförderungen stehen der Tourismus sowie die Kfz- und die Bauindustrie. Für Investitionen in die Energieeffizienz von Häusern bietet der Staat eine 110-prozentige Steuergutschrift über fünf Jahre. Gefördert werden zudem Fotovoltaikzellen und Ladestationen für Elektroautos am Haus. Käufer von E-Autos erhalten einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, wenn sie ihr Altfahrzeug verschrotten. Hilfen gibt es ferner für den Erwerb von Hybriden und konventionellen Fahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß.

Italien unterstützt zudem nachhaltige, innovative und digitale Investitionen. Für Investitionen in Anlagegüter stehen großzügige Steuergutschriften bereit. Auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Start-ups und Regionen im Strukturwandel profitieren von öffentlichen Geldern.

Auswahl von Förderinstrumenten (Stand: Juni 2022)*

Instrument

Förderfähig

Förderart

Credito d'imposta beni strumentali (Steuergutschrift beim Kauf von Kapitalgütern)

Kauf neuer Kapitalgüter, Materialien und immaterieller Gütern (auch Cloud-Dienstleistungen), die dem technischen Fortschritt und/oder der Digitalisierung der Produktionsprozesse (Industrie 4.0) dienen und in Anlagen in Italien eingesetzt werden

Steuergutschriften für den Kauf von Industrie 4.0-Ausrüstung 40% (2022) für Investitionen bis zu 2,5 Mio. Euro, 20% (2022) für Investitionen zwischen 2,5 Mio. und 10 Mio. Euro und von 10% für Investitionen zwischen 10 Mio. und 20 Mio. Euro (2022); für immaterielle Industrie 4.0-Güter beträgt die Steuergutschrift 20% (2022 und 2023) für Investitionen bis zu 1 Mio. Euro; für konventionelle sowie immaterielle Güter sind es 6% (2022) für Investitionen bis zu 2 Mio. Euro

Beni strumentali Nuova Sabatini (Zinszuschuss beim Kauf von Kapitalgütern)

Kauf (oder Leasing) von Maschinen, Anlagen (aber nicht von funktional abhängigen Komponenten) oder Hard- und Software zum Zweck der Innovation zwischen 20.000 und 4 Mio. Euro durch kleine oder mittlere Unternehmen

Zinszuschüsse, je nach Art der Anschaffung: 2,75% pro Jahr für Finanzierung von Investitionen in konventionelle Kapitalgüter, 3,575% für Investitionen in Industrie 4.0-Ausrüstung, Laufzeit bis 5 Jahre

Green New Deal (Zuschüsse für grüne Projekte)

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten für den ökologischen und zirkulären Übergang zur Unterstützung der Ziele des italienischen Green New Deal

Günstige Finanzierung für Investition zwischen 3 Mio. und 10 Mio. Euro, 15% als Zuschuss zu den Ausgaben, zur Unterstützung industrieller Forschungs- und experimenteller Entwicklungsaktivitäten, 10% Zuschuss für den Erwerb von Anlagevermögen

Superbonus/Ecobonus (Steuergutschriften für Bauinvestitionen)

Investitionen in Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen

Steuergutschrift bis zu 110% über 5 Jahre für Ausgaben für Effizienz, in Wohnblöcken (Condominio) bis 2023 (Superbonus für Einfamilienhäuser nur bis 2022), 70% in 2024 und 65% in 2025, Ecobonus voraussichtlich länger verfügbar, abtretbar an Finanzinstitutionen, Dienstleister/Baufirmen

Contratti di sviluppo (maßgeschneiderte Förderpakete für Großprojekte)

Investitionsprojekte im Volumen von mindestens 20 Mio. Euro (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus, Umweltschutz), Kosten für Landerwerb, Bau, Maschinen, Informationstechnologie sowie Forschung und Entwicklung

Zuschuss bis zu 25% je nach Standort und Unternehmensgröße; zinsgünstiges Darlehen (30 bis 50%, mit einer Laufzeit von 3 bis 10 Jahren mit subventioniertem Zinssatz); Subvention für Zinsrückzahlung und Tilgung

Patent Box (Steuerbefreiung für Einnahmen aus geistigem Eigentum)

Einnahmen aus der Nutzung von Patenten, geistigem Eigentum, Design, Formeln, Trademarks, gewerblichen Schutzrechten

Steuerbefreiung für bis zu 50% der Einkünfte aus der Nutzung von geistigem Eigentum; veräußert das Unternehmen die zuvor genannten Schutzrechte, sind die Gewinne aus dem Verkauf von der Einkommensteuer IRPEF befreit, wenn 90% dieser Gewinne innerhalb von 2 Jahren reinvestiert werden

Smart & Start (günstige Finanzierung für Start-ups)

Investitionen von Start-ups mit hoher technologischer Dimension, die in der Digitalwirtschaft tätig sind bzw. Forschungs-Spin-Offs, Ausländer mit Start-up-Visum, ausländische Firmen die alle Voraussetzungen erfüllen sich in Italien niederzulassen; Unternehmen dürfen maximal 60 Monate am Markt sein; Projektkosten zwischen 100.000 und 1,5 Mio. Euro; maximal 2 Jahre Förderdauer

Zinslose Finanzierung bis zu 80% der Gesamtinvestition; diese kann auf 90% steigen, wenn das Start-up nur mit Frauen oder Jugendlichen unter 36 Jahren oder einem Promovierten (PhD), der aus dem Ausland nach Italien zieht, arbeitet; Start-ups mit Sitz im Süden müssen nur 70% des Darlehens zurückzahlen;  Laufzeit der Kreditrückzahlung 10 Jahre

Digital Transformation (Zuschüsse für Digitalisierungsmaßnahmen)

Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen in innovative Prozesse und in die digitale Transformation (verarbeitendes Gewerbe, Tourismus und Handel); dies, wenn die Einnahmen mindestens 100.000 Euro im vergangenen Jahr betragen haben und das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren aktiv ist; Projektdauer maximal 18 Monate; Projektkosten zwischen 50.000 und 500.000 Euro

Zuschuss von 10%, Zinszuschüsse für 40% der Investitionskosten 

Credito d'imposta formazione 4.0 (Steuergutschriften für digitale Weiterbildung)

Ausgaben für die digitale Weiterbildung der Mitarbeiter

Steuergutschrift von 70% für kleine Firmen bei Investitionen bis zu 300.000 Euro, 50% für mittlere Unternehmen bei Investitionen von bis zu 250.000 Euro, und 30% für die Großunternehmen bei Investitionen bis zu 250.000 Euro

*) ausgenommen unmittelbare CoronamaßnahmenQuelle: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung 2022; Invitalia 2022

Zugang zu Fördermitteln für deutsche Firmen

Die meisten Mittel des Staates können auch deutsche Unternehmen in Anspruch nehmen, vorausgesetzt sie sind mit einer italienischen Steuernummer und Rechtsform registriert und im Land aktiv. Unterstützung bei Investitionen in Italien erhalten deutsche Firmen von der italienischen Investitionsförderagentur Invitalia.

Ein interessantes Feld eröffnet sich dadurch, dass der Recovery Plan auf Umwelt und Digitales fokussiert. Das gilt insbesondere für erneuerbare Energien, den Ausbau der Bahnstrecken, E-Mobility, die Kreislaufwirtschaft sowie für E-Health und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung.  

Italiens Impfkampagne

Bis zum 13. Oktober 2021 waren rund 100 Millionen Impfdosen verabreicht. Rund 80,5 Prozent der Bevölkerung über zwölf Jahre haben sowohl die erste als auch die zweite Impfung erhalten, 80 Prozent mindestens eine Dosis. Etwa 5,2 Prozent, zumeist über 80-Jährige, haben eine dritte Impfung bekommen. Über den tagesaktuellen Stand informiert die italienische Regierung auf einer Sonderseite.


Die Impfung erfolgt kostenfrei über das allgemeine öffentliche Gesundheitssystem und ist auch in Apotheken sowie in provisorischen Impflokalen möglich. Insgesamt gibt es fast 3.000 Impfstellen. 

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.