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Special Bangladesch Wege aus der Coronakrise

Einschränkungen im Personen- und Warenverkehr

Ein negativer PCR-Test und 14 Tage Quarantäne sind Voraussetzung für die Einreise nach Bangladesch. Innerhalb des Landes sind viele Beschränkungen aufgehoben. (Stand: 26.08.2021)

Von Boris Alex | New Delhi

Mit dem Ende des fast sechswöchigen Lockdowns wurden am 11. August 2021 die meisten Beschränkungen für den Personen- und Warenverkehr innerhalb Bangladeschs wieder aufgehoben. Auch Inlandsflüge werden unter Hygieneauflagen durchgeführt. Geschäfte und Einkaufszentren sind von 10 bis 20 Uhr geöffnet. Restaurants dürfen mit halber Kapazität ebenfalls wieder betrieben werden. Die Schulen sind vorläufig noch bis zum 1. September 2021 geschlossen. Soziale, politische und religiöse Veranstaltungen sind ebenfalls weiterhin nicht erlaubt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Raum und Gebäuden sowie in Geschäften vorgeschrieben. In Brennpunktgebieten können auch kurzfristig immer wieder lokal begrenzte Ausgangssperren oder andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verhängt werden.

Bei Einreise ist 14-tägige Heimquarantäne Pflicht

Die Einreise nach Bangladesch ist weiterhin nur unter Auflagen möglich. Es gibt zurzeit nur wenige internationale Flugverbindungen und die Kapazität pro Flug ist auf maximal 200 Passagiere begrenzt. Die Visavergabe bei Ankunft ist - außer für Geschäftsreisende und ausländische Investoren - ausgesetzt. Die Einreise- und Quarantäneregelungen unterscheiden sich je nach Abflugort und Impfstatus. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Aus Deutschland kommend (Kategorie C) ist - unabhängig vom Impfstatus - eine 14-tägige Heimquarantäne verpflichtend. Weist ein Passagier bei der Einreise Covid-19-Symptome auf, muss die Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung absolviert werden.

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