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Belarus hat Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise über die Land- und Bahngrenzübergänge eingeführt. Für den Güterverkehr gelten Ausnahmen. (Stand: 23. Dezember 2020)
Von Fabian Nemitz | Kiew
Aufgrund der Ausbreitung von Covid-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus.
Am 1. November 2020 hat die Republik Belarus ihre Land- und Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus Lettland, Litauen, Polen und der Ukraine. Die Landgrenze nach Russland bleibt offen. Grundlage der Bestimmungen ist die Verordnung des Ministerrats Nr. 624 vom 30. Oktober 2020.
Für eine Reihe von Personengruppen gelten nach Angaben des Auswärtigen Amts Ausnahmen. Dies betrifft:
Die Beschränkungen sind nach Angaben des Auswärtigen Amtes zeitlich nicht befristet. Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Seit 21. Dezember 2020 ist eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus in Kraft. Die Ausreisesperre gilt für alle Grenzübergänge auf dem Landweg nach Lettland, Litauen, Polen und in die Ukraine, nicht aber für den Flugverkehr. Grundlage der Bestimmungen ist die Verordnung des Ministerrats Nr. 705 vom 7. Dezember 2020. Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
Die Ausreise ist weiterhin möglich für Personen, die im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder studieren, jedoch nicht öfter als einmal in sechs Monaten.
Personen, die aus Risikoländern einreisen, müssen sich einer zehntägigen häuslichen Selbstisolierung unterziehen. Das Gesundheitsministerium aktualisiert die Liste der Risikoländer (Länder der roten Zone) regelmäßig. Aktuell zählt auch Deutschland dazu. Laut Angaben der belarussischen Botschaft gilt die Pflicht zur Selbstisolierung nicht für Lkw-Fahrer im internationalen Güterverkehr.
Dem Auswärtigen Amt zufolge müssen Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, bei Einreise nach Belarus das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorlegen, das den Negativbefund eines bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegenden Covid-19-Tests nachweist. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (zum Beispiel am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
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Belarus hat nur wenig Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ergriffen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt aber eine Reihe von Maßnahmen. Hierzu zählen - wenn möglich - die Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice und die Einführung flexibler Arbeitszeiten. Besprechungen sollten mithilfe von Video- und Audiokonferenzen abgehalten werden. Weitere Empfehlungen umfassen die Einhaltung von Hygieneregeln und die soziale Distanzierung.
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